Auszug - Schulentwicklungsplan (Vorlange zur Beschlussfassung)
Vorlage zur Beschlussfassung im Schulausschuss am 06.11.2012
Der Schulausschuss wird gebeten, die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2012 bis 2017 in der vorliegenden Form (Textfassung und drei Tabellen) zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Der Schulausschuss stimmt damit zu, dass zukünftig
Elfi Jantzen Bezirksstadträtin
Anlagen: Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2012 bis 2017 (Textfassung) Anlage 1 zum SEP: Tabelle "Das Schulnetz der Oberschulen" Anlage 2 zum SEP: Tabelle "Räume/Züge Oberschulen" Anlage 3 zum SEP: Tabelle "Räume/Züge Grundschulen und Grundstufen mit Förderzentren"
Abstimmung: 1. u. 2. mit Mehrheit angenommen 3. bis 12. einstimmig angenommen
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (SEP) 2012-2017 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
In Wahrnehmung der Aufgabe, den bezirklichen Teil des Landesschulentwicklungsplans fortzuschreiben, hat der Schulträger im Schulausschuss der BVV am 05.06.2012 Überlegungen zur Schulentwicklungsplanung 2012 bis 2017 erstmalig vorgestellt und kommuniziert. Die vom Schulträger gesehenen Veränderungsnotwendigkeiten und Veränderungsmöglichkeiten wurden in einem Diskussionspapier, das mit Datum 27.07.2012 fortgeschrieben wurde, dargestellt, um die erforderliche Befassung mit den benannten Themen- und Problembereichen vorzubereiten. Nach Diskussionen in unterschiedlichsten Gremien werden vom Schulträger folgende Aussagen über den Stand der Entwicklung des Schulnetzes und über notwendige Festlegungen und Veränderungen getroffen:
Grundschulen
Mit dem im Bezirk vorhandenen Grundschulnetz und gegebenen Erweiterungsmöglichkeiten kann in quantitativer Hinsicht die Versorgung der Kinder zukünftiger Einschulungsjahrgänge mittelfristig (10 Jahre) absehbar gesichert werden. Mit der Möglichkeit der Bildung von zusätzlichen Klassen in der Schulanfangsphase an einigen Schulstandorten kann einem zukünftig ggf. wachsenden Bedarf an Schulplätzen kurzfristig begegnet werden. Mit 83 Zügen ist das Platzangebot geringfügig höher als der in der Schülerzahlenprognose 2012 prognostizierte zukünftige Bedarf. Allerdings wird in den Grundschulen die in der Modellrechnung angenommene Durchschnittsfrequenz von 23 Schüler/innen i. d. Regel nicht erreicht, so dass mit den insgesamt 11.454 Plätzen nur ein rechnerisches Überangebot an Grundschulplätzen im Bezirk vorhanden ist.
Die Möglichkeit, wenn erforderlich, zusätzliche Klassen zu bilden, besteht grundsätzlich an der Mierendorff-Grundschule, der Helmuth-James-von-Moltke-Grundschule, der Nehring-Grundschule, der Katharina-Heinroth-Grundschule und durch Schulraumzugewinn an der Reinfelder-Schule, der Reinhold-Otto-Grundschule sowie der Ernst-Habermann-Grundschule.
Eine Erweiterung der im SEP festgelegten Zügigkeit um einen vollständigen Zug (jeweils 6 Klassen) durch eine regelmäßige jährliche Bildung einer zusätzlichen Klasse ist in allen Grundschulgebäuden nur mit umfangreichen baulichen Maßnahmen oder Gebäudeerweiterungen möglich. Grundsätzlich kann in den Gebäuden nur die Anzahl von Klassen, die der festgelegten Zügigkeit der Schule entspricht, geführt werden. Allerdings können einige Schulen (s. o.) wegen flexibler Raumnutzungsmöglichkeiten oder zum Ausgleich abnehmender Durchschnittfrequenzen in den Jahrgängen fünf und sechs zeitweise mehr Kinder in den ersten Jahrgang aufnehmen und mehr Klassen bilden, als es der Zügigkeit des Standortes entspricht. Auch die ständig wachsende Inanspruchnahme von Angeboten der Ganztagsschule macht zusätzliche Raumnutzungen erforderlich.
Die Daten der Bevölkerungsstatistik des Landes Berlin lassen vermuten, dass sich in 10 bis 20 Jahren in einigen Regionen des Bezirks die Bevölkerung wesentlich verjüngen wird (Generationswechsel). Vielerorts wird durch innerstädtische Wohnungsbaumaßnahmen zusätzlicher familiengerechter Wohnraum entstehen. Der Schulträger hat durch eine regelmäßige kleinteilige und auf die Bezirksregionen bezogene Schulentwicklungsplanung für eine ausreichende Schulplatzversorgung der in den Einschulungsbereichen lebenden Kinder zu sorgen. Ein regelmäßiger Abgleich der Prognosezahl der einzuschulenden Kinder mit dem Platzangebot in den Einschulungsbereichen ist erforderlich, um Einschulungsbereichsgrenzen ggf. frühzeitig verändern zu können. In der Region Charlottenburg-Nord sind Schulraumreserven in den nächsten 5 bis 10 Jahren voraussichtlich durch Erweiterung der Erwin-von-Witzleben-Grundschule am Halemweg neu zu erschließen. In der Region Charlottenburg-West und in der Region Wilmersdorf-City sind vorhandene Reserven langfristig zu sichern. Dies betrifft den Standort der Eichkamp-Schulen bei Veränderungen im Schulnetz der Förderzentren und den Standort der Ernst-Habermann-Grundschule bei Auszug des Oberstufenzentrums-Datenverarbeitung aus dem Schulgebäude Prinzregentenstraße 60 / Babelsberger Straße 24-25.
Wesentliche Aufgabe der Schulentwicklungsplanung wird es in den nächsten Jahren sein, im Rahmen der Weiterentwicklung der Inklusiven Schule den beiden Förderzentren Commenius-Schule und Reinfelder-Schule, an denen Integrationsklassen als Grundschulregelzüge sowie Mittelstufen geführt werden, eine Zukunft als Kompetenzzentren Inklusion mit Grund- und Mittelstufe zu geben, wenn sie als Förderzentren nicht mehr weiter zu führen sind. Mit der bereits gegebenen Fachlichkeit und Spezialisierung und der großen Anzahl von Regelklassen mit hohem Integrationsanteil sowie durch die vorhandenen räumlichen Ressourcen der Gebäude, können diese Standort eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung des gemeinsamen Lernens von Schüler/innen mit und ohne Beeinträchtigungen spielen und sich als Kompetenzzentren weiterentwickeln. Für eine Beschulung von besonders beeinträchtigten Schüler/innen sind an diesen beiden Schulen die ggf. erforderliche temporären Lerngruppen und/oder weitere von den Regelklassen abweichende Organisationsformen in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 in enger Verzahnung mit dem Regelschulbetrieb zu entwickeln und aufzubauen. Damit kann auch zukünftig bei Verzicht auf weitere Förderzentren dem Elternwunsch nach einer Beschulungsform mit besonderer Förderung entsprochen werden.
Die Reinhold-Otto-Grundschule, die Rüdesheimer-Grundschule und die 5. Schule (Gemeinschaftsschule) haben sich bereits das Profil Inklusionsschwerpunktschule gegeben und nehmen verstärkt Schüler/innen mit Beeinträchtigungen auf. Dieser Entwicklung muss durch den Schulträger mit Raumerweiterungen und Raumanpassungen in den Schulgebäuden Rechnung getragen werden (Therapieräume, Gruppenräume, Sanitärräume).
Auch die stetig steigende Anzahl von Schüler/innen, die in den Grundschulen ganztägig unterrichtet und betreut werden (in 2012 ca. 8.100 von 11.600 = ca.70%) sowie die Verpflichtung des Schulträgers, die Beschulung zuziehender nicht Deutsch sprechender Kinder in Willkommensklassen (kleine Lerngruppen zur sprachlichen und kulturellen Integration) sicherzustellen, erfordert eine Befriedigung des zusätzlichen Raumbedarfs und ggf. die Erschließung (Ausbau/Neubau) zusätzlicher Raumressourcen an den Grundschulstandorten.
An der Nehring-Grundschule und an der Katharina-Heinroth-Grundschule hat der Schulträger bisher insgesamt vier Willkommensklassen für Kinder eingerichtet, die nach ihrer Wohnungsnahme im Bezirk aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nicht sofort in Regelklassen zu integrieren sind. Ein Wechsel der Schüler/innen aus diesen Willkommensklassen in Regelklassen unterschiedlichster Jahrgänge in wohnortnahe Schulen muss nach einem angemessenen Zeitraum der besonderen Sprachförderung zukünftig grundsätzlich von allen Schulen im Bezirk gewährleistet werden können.
Einschätzung des Bedarfs an Grundschulplätzen Die bestehenden Schulraumressourcen im bereich der Grundschulen sind zu erhalten und zukünftig ggf. bedarfsgerecht zu erweitern. Eine Aufgabe von Schulstandorten mit Schulnutzung, wie in den letzten Jahren mehrfach erfolgt (Hermann-Löns-Grundschule, Filialgebäude Länderallee, Ganztagsgebäude Mecklenburgische Str., Betreuungsgebäude Pfalzburger Str., Betreuungsgebäude Halemweg) ist im Hinblick auf zukünftig zu erwartende steigende Versorgungsverpflichtungen des Schulträgers im Schul- und Betreuungsbereich und beim Ausbau der Ganztagsschule absehbar nicht mehr möglich.
Integrierte Sekundarschulen (ISS)
Der Schulträger hat in seiner Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Oberschulen anlässlich der Oberschulreform in der Tabelle "Schulnetz der Oberschulen" (siehe Anlage) die IST-Situation dargestellt. Es stehen im Bezirk in acht Sekundarschulen 38 Züge zur Verfügung. Bei Bedarf können an einigen Sekundarschulstandorten in einzelnen Jahrgängen temporär mehr Klassen gebildet werden, als es der Zügigkeit des Standorts entspricht. Dies ist zur Versorgung zuziehender Schüler/innen oder von Schulwechslern unbedingt erforderlich. Zum Schuljahresende 2012/13 läuft der letzte Jahrgang der alten Bildungsgänge (Hauptschule und Realschule) an den Oberschulstandorten aus.
Für das Schulnetz der Sekundarschulen werden folgende Festlegungen getroffen:
Peter-Ustinov-Oberschule - die Sekundarschule hat zum Schuljahr 2012/13 ihr SESB-Profil mit einer zusätzlichen Klasse verstärkt. Sie führt vier Züge, davon einen SESB-Zug. Die Option einer eigenen Oberstufe ist kurzfristig nicht gegeben, da eine Genehmigung durch SenBJW nicht erteilt wurde. Die Schule kooperiert mit beruflichen Gymnasien und anderen Sekundarschulen mit Oberstufe. Die Sekundarschule wird als vierzügige Schule geführt, die in einzelnen Jahrgängen temporär mehr Klassen als es der Zügigkeit entspricht führen kann. Damit trägt sie zur Versorgung zuziehender und in unterschiedliche Jahrgänge einzugliedernde Schüler/innen sowie zur Versorgung von Umsteiger/innen aus den Gymnasien bei.
Schule am Schloss - diese Sekundarschule führt noch einen Filialstandort in der Olbersstraße, der mit Auslaufen des Bildungsgangs Realschule zum Schuljahresende 2012/13 aufgegeben wird. Die Schule am Schloss wird als vierzügige Schule geführt und kann nur im Ausnahmefall zusätzliche Klassen bilden, da wegen der Sozialstruktur der Schülerschaft und dem praktizierten Integrationskonzept in großem Umfang in temporären Lerngruppen mit erhöhtem Raumbedarf unterrichtet wird. Die Schule am Schloss hat eine Kooperation mit der 5. Schule (Gemeinschaftsschule) zur Beteiligung am Aufbau der Oberstufe und zur gemeinsamen Organisation des Dualen Lernens (Praxisklassen) geschlossen und will zukünftig mit der Schinkel-Grundschule in unmittelbarer Nachbarschaft und der Nehring-Grundschule kooperieren. Der Aufbau der Oberstufe sowie die Kooperation beim Dualen Lernen erfolgt am Standort Nehringstraße wegen der dort vorhandenen räumlichen Ausstattung (frei werdende Räume der Peter-Jordan-Schule und vorhandenes Werkstattgebäude) sowie wegen der fußläufigen Erreichbarkeit dieses Standorts durch die kooperierenden Schulen. Die Planung der Weiterentwicklung am Standort erfolgt kontinuierlich in der Steuerungsgruppe Standort Nehringstraße mit Vertreter/innen der Schulgemeinschaften aller beteiligten Schulen.
Friedensburg-Oberschule - die Sekundarschule führt sechs Züge, davon mindestens drei SESB-Züge sowie eine Oberstufe. Sie ermöglicht die Einrichtung einer Willkommensklasse (Lerngruppe für zuziehende nichtdeutschsprechende Kinder/Jugendliche) und integriert jährlich aus den Gymnasien abgehende Schüler/innen im 8. Jahrgang (Bildung einer Umsteigerklasse soweit erforderlich). Die Bildung einer zusätzlichen Klasse im 7. Jahrgang ist im Einzelfall in Abstimmung mit dem Schulträger möglich, falls die Raumressourcen und die vorrangig zu erfüllende Versorgungsverpflichtung zuziehender Schüler/innen und/oder Umsteiger/innen aus den Gymnasien dies zulassen. Es bestehen Kooperationen mit bezirklichen Sekundarschule ohne Oberstufe und mit dem SESB-Zug der Joan-Miro-Grundschule.
Robert-Jungk-Oberschule - die Sekundarschule führt vier Regel- und zwei SESB-Züge sowie eine Oberstufe. Sie ermöglicht die Einrichtung einer Willkommensklasse (s. o.). und kooperiert mit den Sekundarschulen ohne Oberstufe sowie mit dem SESB-Zug der Katharina-Heinroth-Grundschule. Die Möglichkeit einer Erhöhung der Zügigkeit ist wegen der gegebenen Raumsituation nicht möglich. Sekundarschule Wilmersdorf - die Sekundarschule führt zukünftig sechs Züge, davon drei am Filialstandort Kranzer Straße. Der Filialstandort Prinzregentenstraße, an dem der alte Bildungsgang Hauptschule zum Schuljahresende 2012/13 ausläuft, wird mit Schuljahresende 2012/13 aufgegeben. Eine Abgabe der Schulimmobilie in der Prinzregentenstraße an SenBJW ist vom Schulträger für diesen Zeitpunkt vorgesehen. Ein Teil der Schüler/innen des Filialstandortes Prinzregentenstraße, die dort bisher in Kleinklassen beschult wurden, werden in Regelklassen der Sekundarschule integriert oder besuchen die Willkommensklassen an anderen Oberschulstandorten (Robert-Jungk-ISS, W.-Rathenau-Gymnasium, Friedensburg-ISS). Die Reduzierung der Zügigkeit auf sechs Züge ermöglicht die Aufnahme von zuziehenden oder die Gymnasien verlassenden Schüler/innen während des laufenden Schuljahres oder im Bedarfsfall die Bildung einer Umsteigerklasse. Die Raumressourcen in den beiden Schulgebäuden lassen eine teilweise 7-Zügigkeit zu. Ob langfristig durch Ausbau des Schulstandortes Eisenzahnstraße (Sporthalle mit zusätzlichen Unterrichtsräumen) auf den Filialstandort Kranzer Straße verzichtet werden kann, wird nach genauer Beobachtung der Entwicklung der Schülerzahlen in den nächsten fünf Jahren zu entscheiden sein und ist grundsätzlich abhängig von der Realisierung der Investitionsmaßnahme Sporthallenneubau in erweiterter Form (zwei Obergeschosse für Unterrichtsräume).
Nelson-Mandela-Schule - als Staatliche Internationale Schule Berlin mit drei Zügen in den Jahrgängen 1 bis 4, vier Zügen in den Jahrgängen 5 bis 10 und einer mehrzügigen Oberstufe erfüllt die Nelson-Mandela-Schule eine Versorgungsfunktion für das gesamte Land Berlin und ermöglicht als vollständig bilinguale Schule den Abschluss mit einem international anerkannten Abitur. Allerdings steht die Schule nur in sehr geringem Umfang zur Schulplatzversorgung von Kindern und Jugendlichen mit Wohnort im Bezirk zur Verfügung. Sie muss in allen Jahrgängen über die Möglichkeit verfügen, Englisch sprechende Kinder aus dem Ausland nach Berlin zuziehender "hochmobiler Familien" mit Schulplätzen zu versorgen.
5. Schule - Gemeinschaftsschule Charlottenburg - die an der Pilotphase zum Aufbau von Gemeinschaftsschulen im Land Berlin teilnehmende 5. Schule (mit dem vorläufigen Projektnamen Reformschule) bildet im Schuljahr 2012/13 einen ersten 10. Jahrgang mit vier Klassen und ist in der Grundstufe bis in den 5. Jahrgang mit jeweils drei Klassen hochgewachsen. Im Schuljahr 2013/14 erreicht die Schule ihre volle Zügigkeit mit drei Grundschul- und vier Mittelstufenzügen und beginnt mit einem ersten 11. Jahrgang den Aufbau einer Oberstufe. Die Gemeinschaftsschule hat sich bereits für das Profil Inklusionsschwerpunktschule entschieden und entwickelt dieses weiter. Sie integriert auch regelmäßig Umsteiger/innen aus den Gymnasien nach Maßgabe vorhandener Plätze. Im Schulgebäude in der Sybelstraße kann die Schule aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht mehr als drei Züge im Grundschulteil und vier Züge in der Mittelstufe führen. Daher erfolgt der Aufbau der zweizügigen Oberstufe ab dem Schuljahr 2013/14 am Standort Nehringstraße in Kooperation mit der Schule am Schloss. Am Standort Nehringstraße ist auch die Möglichkeit gegeben, im Rahmen zukünftiger Kooperationen mit der Schule am Schloss Formen des Dualen Lernens im vorhandenen Werkstattgebäude und der dortigen Produktionsküche zu entwickeln.
Versorgungssituation mit Plätzen in den Integrierten Sekundarschulen
Zur Aufnahme der aus den Grundschulen und Grundstufen in den 7. Jahrgang der Sekundarschulen übergehenden Schüler/innen stehen im Bezirk 38 Klassen mit max. 988 Plätzen (Einrichtungsfrequenz 26) im 7. Jahrgang der Sekundarschulen zur Verfügung. Bedingt durch erforderliche Frequenzreduzierungen wegen gegebener sozialstruktureller Defizite an allen Sekundarschulstandorten und durch die überbezirkliche Versorgungsfunktion der sechs SESB-Züge an drei Sekundarschulen sowie der vier Züge Eliteschule des Sports an der Poelchau-Schule und der vier Züge der Nelson-Mandela-Schule als Staatlicher Internationalen Schule Berlin stehen jedoch nur ca. 878 Plätze real zur Versorgung im 7. Jahrgang zur Verfügung. Die Schüler/innen aus den Grundstufen der Nelson-Mandela-Schule und der Gemeinschaftsschule haben ein Vorrecht zum Übergang in die Mittelstufen ihrer Schulen.
Bei einer zu erwartenden zunehmenden Versorgung von Schüler/innen mit Beeinträchtigungen in den Sekundarschulen im Rahmen der Entwicklung der Inklusion (auslaufende Mittelstufen der Förderzentren) wird sich ein Platzdefizit in den Sekundarschulen des Bezirks entwickeln, wenn der in der Berliner Schülerzahlenprognose angenommene Schülerrückgang in den Sekundarschulen nicht eintritt. Bereits jetzt ist es wegen der voll ausgelasteter Sekundarschulen in allen Jahrgangsstufen nur im Einzelfall möglich, im Laufe des Schuljahres zuziehende Schüler/innen oder Umsteiger/innen aus den Gymnasien mit einem Schulplatz in einer Sekundarschule zu versorgen oder die Schüler/innen aus den Willkommensklassen in Regelklassen zu integrieren.
Die Bilanz der Schülerwanderung zwischen den Bezirken weist jedoch aus, dass in einigen anderen Bezirken wesentlich weniger Plätze im 7. Jahrgang der Oberschulen zur Verfügung gestellt werden, als Schüler/innen den 6. Jahrgang der Grundschulen und Grundstufen in diesen Bezirken verlassen. Der Schulträger sieht daher derzeit noch keine Veranlassung, das Platzangebot in den Sekundarschulen des Bezirks zu erweitern und erwartet eine Anpassung der Kapazitäten in anderen Bezirken.
Die Schulentwicklungsplanung hat zukünftig die Entwicklung der Schülerzahlen im Bezirk und im Land Berlin, die Entwicklung des Platzangebots in den Schulen der anderen Bezirke sowie die Nachfrageentwicklung an den Sekundarschulen im Bezirk genau zu beobachten und zu analysieren, um ein bedarfsgerechtes Platzangebot mittel- und langfristig vorzuhalten und die Platzkapazitäten ggf. zu erhöhen.
Gymnasien
Das Schulnetz der Gymnasien wird in der Tabelle "Schulnetz der Oberschulen" (siehe Anlage) mit dem IST-Stand dargestellt ist. Mit 45 Zügen, davon 8 grundständigen Zügen, können in die 7. Klassen neben den Übergängen aus den grundständigen Zügen insgesamt 1.184 Schüler/innen aus den Grundschulen aufgenommen werden. In den acht Klassen des 5. Jahrgangs der grundständigen Züge stehen 240 Plätze zur Verfügung. Öffentliche und private Gymnasien im Bezirk bieten in 57 Zügen insgesamt 6.212 Plätze. Die Anzahl der Plätze übersteigt den in der Berliner Schülerzahlenprognose prognostizierten zukünftigen Bedarf. Es ist abzuwarten, ob die bezirksübergreifende Nachfrage in zukünftigen Jahren ausreicht, um alle Plätze an den Gymnasien des Bezirks zu füllen.
Am Hildegard-Wegscheider-Gymnasium ist mit Wegfall des Profils Schnellläufergymnasium ein grundständiger Zug weggefallen. Bei ausreichender Nachfrage kann daher am Herder-Gymnasium ein zweiter grundständiger Profilzug (Mathematik) zum Schuljahr 2013/14 eingerichtet werden, ohne dass sich die Gesamtzahl der grundständigen Züge erhöht. Eine Genehmigung der Senatsverwaltung für einen zweiten grundständigen Zug am Herder-Gymnasium liegt vor.
Das Gottfried-Keller-Gymnasium als Ganztagsgymnasium entwickelt sich erfolgreich zu einem stabil vierzügigen Gymnasium und kann auf Grund der gegebenen Raumsituation bei ausreichender Nachfrage im 7. Jahrgang eine zusätzliche Klasse bilden.
Am Goethe-Gymnasium (altsprachliches Gymnasium) ist die Nachfrage nach Plätzen im Aufnahmejahrgang (5. Jahrgang) zurückgegangen. Die Zügigkeit der Schule kann auf drei Züge reduziert werden, ohne das Profil der Schule in der Oberstufe zu gefährden. Da die im Schulgebäude des Goethe-Gymnasiums gegebenen Raumverhältnisse nur dem Bedarf eines dreizügigen grundständigen Gymnasiums entsprechen und ein Abbau des Raumdefizits durch bauliche Erweiterung am Standort nicht möglich ist, wird durch die Reduzierung der Zügigkeit ein ausgeglichenes Raum-/Zugverhältnis erreicht.
Versorgungssituation mit Plätzen an Gymnasien
Der Schulträger hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung der nächsten Jahre die Nachfragesituation an den Gymnasien zu beobachten und zu analysieren, da derzeit berlinweit ein Überangebot an Plätzen an den Gymnasien besteht und auch einige Gymnasien im Bezirk weniger nachgefragt sind.
Entwicklung der "Inklusiven Schule" im Bezirk
Der Schulträger hat mit Beschluss der BVV vom 17.06.2010 den Auftrag erhalten, ein Konzept zur Verwirklichung der UN-Behindertenkonvention im Bereich Schule und zum Aufbau der "Inklusiven Schule" im Bezirk vorzulegen. Die Regionale Schulaufsicht SenBJW hat im Sommer 2011 im Zusammenwirken mit dem Netzwerk der bereits im Bezirk arbeitenden vier Inklusionsschwerpunktschulen und den Koordinatoren/innen für die Konzeptentwicklung "Inklusive Bildung und Erziehung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf" einen Bericht vorgelegt, der im seit 2010 regelmäßig tagenden "Forum Inklusion" mit vielen Fachleuten kommuniziert und diskutiert wurde. Diese Diskussion war für den Schulträger Ausgangspunkt für die Formulierung der "Überlegungen zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans", die er dem Schulausschuss vor den Sommerferien 2012 vorgelegt hat. Damit wurde ein Diskussionsprozess insbesondere über das Auslaufen von zwei Förderzentren und die mittel- und ggf. langfristig notwendige Bestandssicherung der restlichen Förderzentren begonnen.
Es ist davon auszugehen, dass mittel- und ggf. auch langfristig die Beschulung von Schüler/innen mit schwersten Beeinträchtigungen an den beiden Förderzentren für Schwerstmehrfachbehinderte und Geistigbehinderte, der Arno-Fuchs-Schule und der Finkenkrug-Schule, weiterhin erfolgen muss, da nur in Einzelfällen eine Beschulung von Schüler/innen mit entsprechenden Behinderungen in Regelschulen möglich sein wird. Dies gilt ebenso für das Förderzentrum Ernst-Adolf-Eschke-Schule als der Auftragsschule für Gehörlose mit einer berlinweiten Versorgungsfunktion und ebenso für die Comenius-Schule als der Auftragsschule für Autismus.
In gemeinsamer Anstrengung von Schulträger und Schulbehörde wird angestrebt, weitere Regelschulen in ihren Ausstattungen so zu qualifizieren, dass wesentlich öfter als bisher auch Schüler/innen mit schwersten Beeinträchtigungen in Regelschulen aufgenommen und angemessen gefördert werden können. Im Diskussionsprozess zur Weiterentwicklung des bezirklichen Konzepts der "Inklusiven Schule" ist zu entscheiden, wo und in welcher Form weitere Inklusionsschwerpunktschulen und Kompetenzzentren eingerichtet werden, in denen auch Klassen / Lerngruppen der Mittelstufe verbleiben können.
Grundsätzlich soll dies an der Comenius-Schule als der "Schule für Autisten" mit Klassen in den Jahrgangsstufen sieben bis zehn sowie mit Lerngruppen für Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und einem umfassenden integrativen Angebot in der Regelgrundschule möglich bleiben. Im Bedarfsfall kann damit bei Auslaufen des Peter-Jordan-Förderzentrums auch zukünftig einem Elternwunsch nach Beschulung in einem Förderzentrum entsprochen werden. Die Schule verfügt mit ihrem Filialgebäude in der Wilhelmsaue über einen Standort, an dem die Beschulung und Betreuung von Schüler/innen mit schwerstem Autismus in Kleinstgruppen erfolgen kann. Auch die Reinfelder-Schule soll zukünftig als "Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Sprache" neben ihrer Funktion als Regelgrundschule mit Integrationsklassen Kompetenzen des auslaufenden Helen-Keller-Förderzentrums übernehmen und als Kompetenzzentrum weiterhin Klassen / Lerngruppen in der Mittelstufe führen. Damit kann Elternwünschen auf Beschulung im Förderzentrum im Bedarfsfall entsprochen werden.
Am Standort Eichkamp sind gute Voraussetzungen für die Entwicklung eines Kompetenzzentrums Hören und Sprache durch eine räumliche Verbindung des Reinfelder- und Helen-Keller-Gebäudes, durch die Standortausstattung mit Ganztagsbereichen, Fachräumen, Werkstätten, Therapiebad und zentraler Mensa, sowie durch die Kooperation mit dem am Standort verbleibenden Ernst-Adolf-Eschke-Förderzentrum gegeben.
Veränderungen im Schulnetz der Förderzentren
Der Schulträger schreibt mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2012 bis 2017 erste schulorganisatorische Schritte zur Verwirklichung der "Inklusiven Schule im Bezirk" verbindlich fest und beschließt Veränderungen im Schulnetz der Förderzentren sowie den zeitnahen Aufbau eines Beratungs- und Unterstützungszentrums (BUZ) für die Förderung der Praxis der Inklusion in den Schulen des Bezirk.
Nach Beratung und Diskussion in unterschiedlichsten Gremien wird entsprechend dem Landeskonzept "Inklusive Schule Berlin" das Auslaufen von zwei Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache festgeschrieben. Der Schulträger legt für das Peter-Jordan-Förderzentrum und für das Helen-Keller Förderzentrum einen Zeitraum von drei Jahren für ein vollständiges Auslaufen dieser beiden fest, da der Prozess der Veränderung des Schulnetzes und die Qualifizierung von Regelschulen zu Inklusionsschwerpunktschulen und Kompetenzzentren Zeit benötigt, Von den Nachbarschulen an den Standorten Nehringstraße und Eichkamp sollen Kompetenzen aus den Förderzentren übernommen und in das Schulprofil und das Schulprogramm der verbleibenden Standortschulen übernommen werden und damit keine Schüler/innen die Schulen wechseln müssen. Ein längerer Zeitraum ist ebenfalls erforderlich, um einerseits den sonderpädagogischen Fachkräften die Möglichkeit einer Neuorientierung zu geben und andererseits, um im Bezirk das Beratungs- und Unterstützungszentrum (BUZ) zur Unterstützung der Inklusionspraxis in allen Schulen des Bezirks aufzubauen. Die Regelschulen und die verbliebenen Förderzentren sollen durch das BUZ bei der Weiterentwicklung Ihrer Kompetenzen wirkungsvolle Unterstützung erhalten.
Schulstandort Nehringstraße - Peter-Jordan-Förderzentrum Die Schule hat auf der Grundlage von Gremienbeschlüssen ein Konzept des Auslaufens in einem Zeitraum von drei Schuljahren eingefordert. Der Schulausschuss hat diesen Vorschlag der Schule in seiner Sitzung am 04.09.2012 zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Konzept der Schule sieht vor, dass in diesem Zeitraum die Schule ausläuft, ohne das für die Schüler/innen ein Schulwechsel notwendig ist. In diesem Zeitraum kann von der Nehring-Grundschule am Standort entschieden werden, ob sie ein Profil als Inklusionsschwerpunktschule entwickelt und fachliche Kompetenzen aus dem auslaufenden Förderzentrum übernimmt und ob sie die zu erhaltenden besonderen Förderangebote, z. B. das Schulprojekt "Retour" oder temporäre Lerngruppen zur Förderung besonders beeinträchtigter Schüler/innen im Grundschulalter weiterführt.
Am Standort Nehringstraße wird zukünftig nur die Nehring-Grundschule mit gebundenem Ganztagsbetrieb geführt und das Peter-Jordan-Förderzentrum mit Grund- und Mittelstufe vollständig auslaufen. Im Gebäude frei werdende Räume werden teilweise für den Aufbau der Oberstufe der Gemeinschaftsschule genutzt, die in Kooperation mit der benachbarten Schule am Schloss ab dem Schuljahr 2013/14 dort aufgebaut wird. Es ist anzustreben, dass zwischen der Nehring-Grundschule, der Gemeinschaftsschule als bereits bestehender Inklusionsschwerpunktschule sowie der Schule am Schloss weitere Kooperationen zur Entwicklung der Inklusion und zur Harmonisierung der Übergänge von der Grundschule zur Oberschule entwickelt werden.
Schulstandort Eichkamp - Helen-Keller-Förderzentrum Von der Schule ist ein von der Schulkonferenz beschlossenes Konzept vorgestellt worden, mit dem die Möglichkeit eines Auslaufens des Förderzentrums als eigenständiger Schule in drei Jahren vorgestellt wird und die Weiterführung von Kleinklassen als Sprachheilklassen in der Schulanfangsphase (Saph) und bei Bedarf auch darüber hinaus für die Jahrgänge 3. und 4. am Standort gefordert wird. Mit dem Schuljahr 2012/13 läuft die Beschulung von Schüler/innen der Mittelstufe des Förderzentrums vollständig aus, da in der Vergangenheit für die Schüler/innen des Förderzentrums der Übergang aus den Sprachheilklassen des Grundschulteils des Förderzentrums in Regeloberschulen intensiv angestrebt und praktiziert wurde. Nach Einschätzung der Fachleute der Sonderpädagogik ist es fachlich erforderlich, auch zukünftig besondere Lerngruppen in der Schulanfangsphase und ggf. bis zum dritten oder vierten Jahrgang für Kinder mit erheblichen Sprachbehinderungen, die gem. § 10 der SopädVO besonders zu fördern sind, im Bezirk vorzuhalten.
Am Standort Eichkamp werden diese notwendigen besonderen Lerngruppen in der Saph und ggf. im 3. und 4. Jahrgang bei Auslaufen des Helen-Keller-Förderzentrums an die Reinfelder-Schule als dem zukünftigen Kompetenzzentrum Hören und Sprache angegliedert und damit am Standort erhalten. Auch für einzelne Schüler/innen mit nach der Grundschulzeit weiterhin bestehender schweren Sprachbehinderungen ist im Einzelfall ein Verbleib am Standort möglich, da sowohl die Reinfelder-Schule als auch das Ernst-Adolf-Eschke-Förderzentrum am Standort weiterhin Jahrgänge der Mittelstufe führen.
Ebenfalls können Temporäre Lerngruppen für Kinder mit LRS (Lese-Rechtschreibeschw-äche) am Standort Eichkamp erhalten bleiben sowie wie die Frühförderung von Gebärdensprache nutzenden Kindern, die zukünftig eine am Standort Eichkamp in Kooperation mit den Standortschulen aufzubauende Integrationskindertagesstätte besuchen können.
Durch Baumaßnahmen bereits geschaffenen Bedingungen am Standort Eichkamp lassen eine Verknüpfung von Gebäudeteilen der Reinfelder- mit der Helen-Keller-Schule zu, so dass eine zukünftige Vergrößerung der Reinfelder-Schule problemlos möglich ist, wenn die Helen-Keller-Schule am Standort auswächst. Ein Gebäudeteil der Helen-Keller-Schule wurde bereits für den Ausbau zu einer Integrationskindertagesstätte an den freien Träger Sinneswandel gGmbH abgegeben, der dort auch die Frühförderung integriert
Aufbau eines Beratungs- und Unterstützungszentrums (BUZ)
Das Landeskonzept "Inklusive Schule Berlin" wird die Einrichtung von Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (BUZ) vorsehen. In Absprache mit der regionalen Schulaufsicht SenBJW, in deren fachlicher Verantwortung das regionale BUZ eingerichtet und mit Fachkräften ausgestattet werden wird, schlägt der Schulträger die Einrichtung des BUZ am Standort Eichkamp vor.
Durch das Abschmelzen des Helen-Keller-Förderzentrums stehen Räume in ausreichender Anzahl zur Verfügung und können nach barrierefreiem Aus-/Umbau genutzt werden, um alle erforderlichen Beratungs- und Unterstützungskompetenzen zum Aufbau der "Inklusiven Schule" im Bezirk am Standort Eichkamp zusammenzuführen und zu bündeln. Die eingerichtete Steuerungsgruppe Eichkamp wird mit Beteiligten und Fachleuten neben der inhaltlichen Weiterentwicklung des Standortkonzepts Raumnutzungskonzepte für den gesamten Gebäudekomplex entwickeln und bedarfsgerechte Ausstattungen der Standorteinrichtungen festlegen, sowie ggf. neue schulkompatible Raumnutzungen am Standort vorschlagen. Kurzfassung Veränderung Schulnetz Förderzentren:
Zweiter Bildungsweg Eine ressortübergreifende Bildungsplanung hat zukünftig zu prüfen, ob durch eine Zusammenführung der Angebote der Erwachsenenbildung - Abendlehrgänge zum Erwerb eines Schulabschlusses an der Peter-Ustinov-Schule (ISS), Peter-A.-Silbermann-Abendgym-nasium und Charlotte-Wolff-Kolleg der Volkshochschule - im Bezirk oder ggf. in überbezirklicher Organisationsform Vorteile in qualitativer, organisatorischer und finanzieller Hinsicht zu erwarten sind.
Schulen freier Träger Die Entwicklungen der schulischen Angebote in freier Trägerschaft sind im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu beobachten und es sind die Auswirkungen auf das Schulnetz des Bezirks zu analysieren. Die Plätze an den Grundschulen der freien Träger nehmen eine wesentliche Versorgungsfunktion auch für Kinder mit Wohnort im Bezirk wahr und sind daher in der Schulentwicklungsplanung bei der Bedarfsermittlung und Angebotsplanung für die Versorgung der Einschulungsjahrgänge mit Plätzen im ersten Jahrgang zu berücksichtigen und in die Versorgungssicherung einzubeziehen. Der öffentliche Schulträger strebt ein partnerschaftliches Verhältnis zu den freien Schulträgern an.
Schlussbemerkung
Die Umsetzung der durch diese Fortschreibung des Schulentwicklungsplans festgeschriebenen Veränderungen im Schulnetz und die notwendigen Veränderungen in der Schulorganisation sind durch die Betroffenen sowie durch Fachleute kontinuierlich in schulfachlichen Diskussionsprozessen zu begleiten. Bei den in Umsetzung dieses Schulentwicklungsplans zu treffenden das Schulnetz und die Schulorganisation verändernden Entscheidungen ist grundsätzlich die Beteiligung der Schulgremien und der politischen Gremien durch den Schulträger sicherzustellen und zu organisieren. Es sind eindeutige Beschlusslagen zur langfristigen Sicherung eines bedarfsgerechten Schulplatzangebots und bedarfsgerechter Ausstattungsstandards im Bezirk herbeizuführen, wenn zukünftige Schülerzahlenprognosen oder Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Berliner Schule Änderungen der Festlegungen dieses Schulentwicklungsplans erfordern.
Elfi Jantzen Willi Blecker Bezirksstadträtin Bildungsplaner
Anlage 1: Tabelle "Das Schulnetz Oberschulen" Anlage 2: Tabelle Räume/Züge Oberschulen Anlage 3: Tabelle Räume/Züge Grundschulen/Grundstufen/Förderzentren
Diese Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2012 bis 2017 wurde vom Ausschuss für Schule der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf am 06.11.2012 einstimmig beschlossen.
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