Auszug - Ehrenamtliche als Einzelvormünder/innen gewinnen
Herr Taschenberger begründet den Antrag. Hier werde nichts Neues gefordert, sondern eine verstärkte Aufmerksamkeit und Unterstützung für ein bewährtes Angebot, das bisher nicht ausreichend genutzt werde.
Herr Förschler fragt nach bisherigen Aktivitäten des Jugendamtes in diesem Bereich.
Frau Jantzen führt aus, es gebe einige Einzelvormundschaften, vor allem aus verwandtschaftlichen Zusammenhängen. Sie betont die Notwendigkeit von Begleitung und Unterstützung für ehrenamtliche Einzelvormünder/innen, die nach ihrer Ansicht vom Bezirk alleine nicht geleistet werden kann. Leider gebe es auch auf Landesebene bisher wenig Angebote für diese Zielgruppe. Sie regt an, die Senatsjugendverwaltung als Kooperationspartner im Antragstext aufzuführen. Sie weist abschließend darauf hin, dass es im Jugendamt für die gewünschten Werbemaßnahmen weder personelle noch finanzielle Ressourcen gebe. Sie habe das Thema aber für eine der nächsten Stadträt/inn/e/nsitzungen vorgemerkt.
Frau Köthe äußert Zweifel, ob man angesichts der Rahmenbedingungen das im Antrag formulierte Anliegen überhaupt verantworten kann.
Herr Göpel hält die Zielrichtung des Antrags für richtig. Das Gesetz gebe eine klare Priorität für Einzelvormünder vor. Es gebe durch die Rechtspfleger/innen der Gerichte schon jetzt eine gute Unterstützung für Einzelvormünder. Er sehe die Aufgabe aber ebenfalls vor allem in der Verantwortung der Landesebene. Die Caritas sei an einer Mitwirkung interessiert.
Herr Taschenberger sieht Einzelvormünder viel näher an den Menschen als Amtsvormünder. Auch er verweist auf die Unterstützung durch die Rechtspfleger/innen und weitere Anlaufstellen.
Herr Sell fragt nach Qualitätsstandards und Kosten.
Frau Jantzen führt aus, es gebe in NRW bereits Qualitätsstandards, an denen man sich orientieren könne.
Herr Göpel erläutert, dass die laufenden Kosten einer Vormundschaft durch die Gerichte getragen werden, kümmern müsse man sich um Fortbildung und Coaching.
Frau Kremer regt an, die Notwendigkeit von Schulung und Fortbildung in den Antragstext einzufügen.
Der Antrag wird nunmehr in geänderter Form abgestimmt:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in Kooperation mit anderen Trägern und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für ehrenamtliche Einzelvormundschaften zu werben und sich für deren Schulung einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2012 zu berichten.
In dieser Form einstimmig beschlossen (13/-/-).
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in Kooperation mit anderen Trägern und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für ehrenamtliche Einzelvormundschaften zu werden und sich für deren Schulung einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2012 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, in Kooperation mit anderen Trägern für ehrenamtliche Einzelvormundschaften zu werben.
Der BVV ist bis zum 31.12.2012 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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