Auszug - Eingabe Nr. 25 des Herrn Dr. Ulrich W. Betr. Verkehrsführung Schiller-/Krummestraße BE: Herr Betzgen - Fachbereichsleitung Ordnungsamt  

 
 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Petent ist nicht anwesend

Der Petent ist nicht anwesend.

 

Herr Betzgen erklärt, dass die Krumme Straße in Kenntnis der in unmittelbarer Nähe gelegenen Fußgängerzone Wilmersdorfer Straße und ihrer Eigenschaft einer Verbindungsstraße zwischen Kant- und Bismarckstraße durch bauliche Umgestaltung und die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bzw. zwischen Pestalozzistraße und Schillerstraße sogar auf Schrittgeschwindigkeit verkehrlich beruhigt wurde. Dass trotz dieser Maßnahmen durch die Krumme Straße Lieferverkehr zu den im Umfeld gelegenen Geschäften sowie an den Markttagen zu dem auf dem Karl-August-Platz stattfindenden Wochenmarkt stattfindet, lässt sich nicht vermeiden, ohne hierfür andere Anwohner und Anwohnerinnen mit den genannten Problemen zu konfrontieren. Eine Sperrung der Krumme Straße für den Durchgangsverkehr würde lediglich zu einer Verdrängung in die umliegenden Straßen führen. Die Maßnahme wäre somit nicht geeignet, die Situation allgemeinverträglich zu bereinigen.

 

Da die Ausschilderung eindeutig und nicht missverständlich ist und eine Sperrung der Straße aus den genannten Gründen nicht in Betracht kommt, bleibt der Hinweis auf die – im Rahmen der personellen Möglichkeiten – erforderlichen Überwachungsmaßnahmen. Die Polizei wird aufgrund der in der Eingabe geschilderten Problemlage gebeten, im Rahmen ihrer Personal-Ressourcen in dem verkehrsberuhigten Bereich Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

 

Die verkehrsberuhigenden Maßnahmen (Aufpflasterungen) wurden vor mehreren Jahrzehnten nach dem damaligen Stand der Technik baulich angelegt. Eine Veränderung ist vom Tiefbauamt nicht vorgesehen und kann, wegen der knapp bemessenen Haushaltsmittel, auch nicht in Aussicht gestellt werden. Je Kreuzung müssten mindestens 50.000,- € für eine Erhöhung der Fahrbahnflächen/Gehwegflächen aufgewendet werden. Hierbei sind eventuelle Veränderungen an Entwässerungsanlagen nicht berücksichtigt. Verkehrliche und bauliche Veränderungen sind somit aktuell nicht geplant.

 

Die Polizei wird in regelmäßigen Abständen gebeten, in diesem Bereich verschärft Kontrollen durchzuführen.

 

Herr Schlosser empfiehlt, morgens zwischen 5.00 und 7.00 Uhr Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, da zu dieser Zeit sehr viele LKWs mit überhöhter Geschwindigkeit in diesem Bereich rasen.

 

Dem Petenten wird die Stellungnahme zugeschickt werden.

 

Die Eingabe wird gem. § 36 Abs. 3 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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