Auszug - Sachstand: Geplante Baumaßnahmen am Haus der Kirche  

 
 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Nach Beschluss der Drucksache 0269/4 "Denkmalschutz für das Haus der Kirche" am 14

Nach Beschluss der Drucksache 0269/4 "Denkmalschutz für das Haus der Kirche" am 14. Juni 2012 wurde am 15. Juni 2012 das Landesdenkmalamt (LDA) angeschrieben, so Herr Schulte. Trotz wiederholter Nachfragen zum Stand der Angelegenheit wurde erst heute mitgeteilt, dass der Prüfvorgang zur Denkmalwürdigkeit des Hauses der Kirche eingeleitet wird. Seitens des Konsistoriums wurde dem LDA zugesagt, das Haus Anfang Oktober 2012 begehen zu dürfen. Im Bauvorbescheid wurde auf mögliche denkmalschutzrechtliche Einwände hingewiesen.

Das Wort erhält Frau Oberkonsistorialrätin Schwarz. Im Ergebnis einer intensiven Prüfung von sieben Standorten hat sich die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) dazu entschlossen, auf dem Grundstück Goethestraße 26-32 ein den Anforderungen eines zentralen Verwaltungssitzes gerecht werdenden Neubau zu errichten. Das vorhandene Gebäude erfülle diese Anforderungen weder aus technischer, statischer noch energetischer Sicht. Welcher anderen Nutzung das Gebäude im Falle einer Unterdenkmalschutzstellung zugeführt werden würde, wäre Gegenstand einer dann zu entwickelnden Planung. Allerdings konnte zum Beispiel das seit Jahren leerstehende Studentenwohnheim trotz Begutachtung und Prüfung von Maklern und Baufachleuten bis heute nicht vermietet werden. Vorsorglich wurde bereits den letzten drei Mietparteien gekündigt, insbesondere in einem Fall werde die Kirche zur Vermeidung von persönlichen Härten die Betroffenen unterstützen. Die Anregung von Herrn Wuttig, frühzeitig die Anrainer des Bereiches in die Planung einzubinden, wolle sie aufnehmen. Auch könne sich der Ausschuss auch ein eigenes Bild vom Zustand des Hauses machen.

Frau Dr. Timper erläutert, dass Denkmalauflagen nicht zwangsläufig eine Unmöglichkeit von Veränderungen nach sich ziehen. Auch könnten EKBO und Denkmalbeirat gemeinsam die vorhandenen Spielräume ausloten. Herr Schulte weist auf die seitens des LDA nicht erkennbare Eilbedürftigkeit hin, die ein Indiz für die weitere Einschätzung des Hauses sein könnte. Andererseits sollte anerkannt werden, dass die EKBO sich für den Bezirk entschieden habe und in die Planung auch Formen sozialen Wohnens aufnehmen werde. Herr Häntsch bedankt sich für die Ausführungen und wird für eine der nächsten Sitzungen als Tagungs- und Besichtigungsort das Haus der Kirche vorsehen.


 

 
 

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