Auszug - DS-Nr. 77/4 Betr. Ausgestaltung des Integrationspreis Charlottenburg-Wilmersdorf - Erörterung der Vorlage der Verwaltung und Beschlussfassung -  

 
 
7. Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 08.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Multikulturelles Jugend Integrationszentrum
Ort: Kaiser-Friedrich-str. 34, 10627 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Die Ausschussmitglieder erörtern die Vorlage der Verwaltung zur Verleihung des zukünftigen  bezirklichen Integrationspreises und machen zu den einzelnen Paragraphen Veränderungsvorschläge. 

Zu Beginn der Erörterung weist Herr Engelmann darauf hin, dass auf der heutigen Sitzung noch keine Beschlussfassung zum § 1 der Richtlinien zur Preisvergabe (Festsetzung des Preisgeldes)  möglich sei,  weil die Höhe des zur Verfügung stehenden Preisgeldes noch nicht geklärt sei. Die einzelnen Abteilungen des Bezirksamtes seien aufgefordert worden, zu prüfen, ob – und in welcher Höhe – sie finanzielle Beiträge zu dem Integrationspreis leisten könnten.   

Im Rahmen der anschließenden Diskussion zur möglichen Höhe des Preisgeldes macht Frau Halten – Bartels den Vorschlag, aufgrund der Finanznot des Bezirksamtes auf das Preisgeld ganz zu verzichten und den Preisträgern – wie bisher - nur einen symbolischen Preis zukommen zu lassen. Der Vorschlag  findet aber keine Unterstützung.  Der Ausschuss beschließt stattdessen, die  Festsetzung  des Preisgeldes auf die Sitzung im August zu verschieben,  an der auch Herr Bezirksbürgermeister Naumann wieder teilnehmen wird.   

Bei der Erörterung des § 2 erklärt der Vertreter der Partei „Die Piraten“, er sehe in der aktuellen Fassung des § 2, das ein Vorschlagsrecht der Verbände beinhaltet, die Gefahr, dass die Verbände ihre eigenen Organisationen als Preisträger vorschlagen. Um dies zu verhindern, halte er eine Umformulierung des Paragraphen für erforderlich. Bei der Abstimmung über diese Frage stimmen 7 Personen für die Beibehaltung von §2 in seiner aktuellen Fassung, einer stimmt dagegen, 3 Personen enthalten sich.

Zum  § 3 werden seitens der Ausschussmitglieder verschiedene Veränderungsvorschläge gemacht. Frau Rouhani schlägt vor, die Beschlussfassung über die Neuformulierung des Paragraphen 3 auf die nächste Sitzung zu vertagen und bittet die Vertreter der Fraktionen, bis zu diesem Termin ihre Veränderungsvorschläge in schriftlicher Form auszuarbeiten.

Im Zusammenhang mit dem § 4, der die Modalitäten der Preisübergabe regelt, einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, dass der zweite Satz so verändert werden soll, dass es jetzt heißt:

 

„Neben dem Geldpreis wird eine Urkunde, die das Dienstsiegel des Bezirks Charlottenburg – Wilmersdorf von Berlin trägt, vom Bezirksbürgermeister/der Bezirksbürgermeisterin und der Vorsteherin/ dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung überreicht und von  beiden unterschrieben“.  

 

Bei der Erörterung des § 5, der die Zusammensetzung der Jury zur Auswahl der Preisträger regelt, werden von den  Ausschussmitgliedern verschiedene Vorschläge gemacht:

Einbeziehung  der BVV – Vorsteherin und  ggf. auch von Vertreter/innen anderer BVV -  Ausschüsse in den Auswahlprozess 

Entsendung von 4 Vertreter/innen des  Integrationsauschusses in die Jury

Auswahl der Preisträger/innen allein durch die Mitglieder des Integrationsausschusses, weil an dessen Sitzungen der Bezirksbürgermeister und der Integrationsbeauftragte ohnehin  regelmäßig teilnehmen (Frau Rouhani)

 

Nach einer Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, dass neben dem/der  Bezirksbürgermeister/in und der/dem Integrationsbeauftragten

 

„eine Vertreterin/ein Vertreter jeder im Integrationsausschuss vertretenen Partei

 

in die Jury entsandt werden sollen. Ungeklärt bleibt die Frage der adäquaten Vertretung von Migrant/innen bei der Auswahl der Integrationspreisträger/innen; der Beirat für Migrant/innen habe sich noch nicht konstituiert. 

 

Auf Anregung von Frau Halten–Bartels wird der letzte Satz von § 5, der das Abstimmungsverfahren in der Jury regelt, in Richtung Einstimmigkeit umformuliert: 

  

„ Die Beschlüsse sind nach Möglichkeit einstimmig, mindestens jedoch mit 2/3 Mehrheit zu fassen.“

 

Im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Integrationspreises wird beschlossen, dass nach dem § 6  (Bekanntgabe der Preisträger/innen durch das Bezirksamt) ein Paragraph  mit folgendem Inhalt eingefügt wird:

 

„ Die Ausschreibung erfolgt durch den Bezirksbürgermeister/ die Bezirksbürgermeisterin und die örtlichen Medien jährlich im Februar/März. Die Bewerbung läuft bis Ende Juli“.


 

 
 

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