Auszug - - KT-Beschluss Nr. 4 Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße (Beschluss zur DS-Nr. 157/4 v. 08.03.12) - KT-Beschluss Nr. 10 Jugendfreizeitheim Plöner Straße - KT-Beschluss Nr. 11 Haus der Jugend "Anne Frank" (Beschluss zur DS-Nr. 164/4 v.08.03.12) (ggf. Vorlagen der Verwaltung)  

 
 
11. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 07.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Jantzen verteilt den Entwurf einer BVV-Vorlage zum Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße (Anlage 3) und erklärt dazu, es handele sich um einen Zwischenbericht, der noch keine Entscheidungen vorwegnehmen solle

Frau Jantzen verteilt den Entwurf einer BVV-Vorlage zum Abenteuerspielplatz Holsteinische Straße (Anlage 3) und erklärt dazu, es handele sich um einen Zwischenbericht, der noch keine Entscheidungen vorwegnehmen solle. Allerdings müsse der Spielplatzladen aus Termingründen zum Monatsende gekündigt werden; als Ersatz sei ein weiterer Bauwagen bereits zugesagt worden.

 

Herr Sell fragt nach dem Prüfungsergebnis einer Umwandlung in einen öffentlichen Spielplatz.

 

Frau Jantzen bezeichnet eine Umwandlung als nicht sinnvoll und verweist auf die entsprechenden Erläuterungen in der verteilten Vorlage.

 

Herr Zoepke fragt nach den finanziellen Auswirkungen der geplanten Veränderungen.

 

Frau Jantzen erläutert, dass es bei den Personalkosten zu keinen Einsparungen kommt, allerdings würden Mietkosten für den Spielplatzladen in Höhe von 20 Tsd. Euro jährlich entfallen.

 

Der Ausschuss stimmt nunmehr der Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 6 – Kündigung des Spielplatzladens des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße zu (10/-/2):

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, den Spielplatzladen des Abenteuerspielplatzes Holsteinische Straße zum 31.12.2012 zu kündigen.

 

Zu den beiden anderen KT-Beschlüssen gibt es nichts Neues zu berichten.

 


 

 
 

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