Auszug - Erörterung über Erfordernisse zur Änderung der (vorläufig geltenden) Geschäftsordnung der BVV der dritten Wahlperiode
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unter Bezugnahme auf den Textvorschlag von Herrn Ottenberg zu § 41 (Große Anfragen, Aktuelle Stunde) vom 25. Mai 2012, den die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen übernehmen, erklärt sich die CDU-Fraktion grundsätzlich gleichfalls einverstanden. Dieses neue Element der Tagesordnung soll mit der Maßgabe erprobt werden, dass eine rechtzeitige Information während der zu unterschiedlichen Zeiten tagenden Fraktionssitzungen gewährleistet ist. Es wird eine gegenseitige Unterrichtung garantiert.
Herr Wolf regt darüber hinaus die Ergänzung "oder elektronisch" in § 41 Abs. 1 an, weil es der Praxis entspricht. Dem wird gefolgt.
Die Frage, die Drei-Wochen-Frist für die Berichte des Bezirksamts in den Fällen, in denen im Beschluss kein Berichtstermin genannt ist, auf sechs Wochen auszudehnen (vgl. § 44 Abs. 1), wird erörtert. Unter Hinweis auf die unerwünschte Botschaft einer solchen Erweiterung wird die Idee jedoch einmütig verworfen.
Der vorliegende Textentwurf wird einstimmig angenommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |