Auszug - Zentraler Verwahrplatz für abgeschleppte Autos  

 
 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 24.04.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0136/4 Zentraler Verwahrplatz für abgeschleppte Autos
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Garmer 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Garmer erläutert den Antrag und weist ergänzend darauf hin, dass diese Maßnahme auch zur Gerechtigkeit zwischen den zahlenden und den Zahlungen verweigernden Kraftfahrenden beitrage

Herr Garmer erläutert den Antrag und weist ergänzend darauf hin, dass diese Maßnahme auch zur Gerechtigkeit zwischen den zahlenden und den Zahlungen verweigernden Kraftfahrenden beitrage. Erfolgsbeispiele dafür gebe es bereits in anderen Städten. Dagegen hält Herr Wapler eine Verwahrung von Kraftfahrzeugen nur zur Gefahrenabwehr für gerechtfertigt, auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit würde mit derartigen Maßnahmen mißachtet werden. Durch die Halterhaftung gäbe es bereits generell gute Aussichten, Forderungen auch durchzusetzen. Ferner stünden die Kosten für Personal und Platzunterhalt in keinem Verhältnis zum Zweck. Genau die Klärung aller dieser Bedenken sei Gegenstand des Prüfauftrages, so Herr Garmer. Auch herrsche ein einheitliches Rechtssystem in der Bundesrepublik, weswegen in Hamburg praktizierte Verfahren auch in Berlin anwendbar sein sollten. Die Bedenken zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz teilt Herr Wolf, auch würden seitens des Verwaltungsgerichtes Berlin strenge Anforderungen an Umsetzungsmaßnahmen gestellt. Auch in der Umsetzungspraxis des Ordnungsamtes spielten ausschließlich fachliche, keine finanzperspektivischen Gesichtspunkte eine Rolle, erläutert Herr Schulte. Die Forderung nach gesicherten Verwahrplätzen sei eine bekannte Forderung der Auto-Lobby, die Sach- oder Vandalismusschäden an Fahrzeugen befürchte, wenn sie in unübersichtlichen Straßen abgestellt würden. Sowohl dazu als auch zum Einziehen der Umsetzungskosten sind jedoch keine Problemanzeigen bekannt. Zweifel an der Finanzierbarkeit der Maßnahme äußert auch Herr Prejawa und führt an einem vereinfachten Rechenbeispiel die von ihm vermutete Unwirtschaftlichkeit aus. Dagegen hält es Herr Süß insbesondere für Ortsunkundige für vorteilhaft, einen zentralen Verwahrplatz aufsuchen anstatt durch die Straßen irren zu müssen. Auch könnte dafür ein brachliegendes Bezirksgrundstück Verwendung finden. Der Antrag wird mit vier Ja-Stimmen bei neun Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr,

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr,

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

Ursprungstext: 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen im Bezirk ein zentraler Verwahrplatz für umgesetzte Autos eingerichtet werden kann. Ebenso ist zu prüfen, ob eine Initiative für einen bezirksübergreifenden beziehungsweise berlinweiten zentralen Verwahrplatz für alle Bezirke in Betracht kommt.

 

Für beide Varianten ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden bzw. für eine solche Einrichtung benötigten Personals, der Kosten für Einrichtung und Unterhalt eines solchen Verwahrplatzes und den zu erwartenden zusätzlichen Erlösen aus entsprechenden Gebühren ein positiver Deckungsbeitrag für den Bezirkshaushalt möglich ist.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2012 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              4              dagegen:         9              Enthaltung:              1

 
 

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