Auszug - Eingabe Nr. 9 des Herrn Fritz-Peter B. betr. Diverses BE: Herr BzStR Schulte  

 
 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 05.04.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Petent ist anwesend

Der Petent ist anwesend. Er hatte sich über diverse Sachverhalte (Lärmbelästigung durch Neubau, Reflektion Sonneneinstrahlung und Blendung der Bürobeleuchtung, Anbau eines Kiosks und Absenkung des Bordsteins in der Schlossstraße) beschwert. Unter anderem hat er eine Dienstaufsichtsbeschwerde und ein Disziplinarverfahren gegen Herrn BzStR Gröhler (damals Baustadtrat) gestellt, weil dieser nicht auf seine diversen Schreiben geantwortet habe.

 

Der Petent begründet inhaltlich nochmals seine Beschwerde.

 

Zur Beseitigung des Lärmschutzes durch den Neubau können Büsche und/oder Bäume gepflanzt werden, so der Petent. Im Nachhinein kann kein Lärmschutz mehr aufgestellt werden, so Herr BzStR Schulte. Das seinerzeitige Gutachten ist davon ausgegangen, dass durch den Neubau Lärmschutz vorhanden sei.

 

Herr BzStR Schulte hat sich den umfangreichen Schriftwechsel zwischen Herrn BzStR Gröhler und dem Petenten angesehen. Antworten wurden – wenn z. T. auch verspätet – getätigt. Die GGO I sieht aber auch vor, wenn der Eindruck gewonnen wird, dass ein Schriftwechsel dazu führt, dass immer wieder neue Antworten gefordert werden, der Schriftwechsel eingestellt werden kann – und das Schreiben über diese Einstellung wurde versäumt dem Petenten mitzuteilen.

 

Der Kiosk ist entgegen den ursprünglichen Absichten nach der altersbedingten Aufgabe durch die damalige Betreiberin im Jahre 2006 an einen Nachfolgebetreiber per Sondernutzung zugelassen worden. Eine Sondernutzungserlaubnis wurde bis Ende 2013 erteilt.

 

Auf die Frage des Petenten nach der Dienstaufsichtsbeschwerde und dem Disziplinarverfahren wird von Herrn BzStR Schulte dahingehend beantwortet, dass seine erste Dienstaufsichtsbeschwerde vom 22. Juni 2010 am 16.08.2010 von der Bezirksbürgermeisterin beantwortet wurde. Daraufhin habe der Petent am 06.10.2010 geantwortet mit erneutem Schreiben vom 11.10.2010. Die jetzige Dienstaufsichtsbeschwerde wird vom amtierenden Bezirksbürgermeister bearbeitet. Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat damit überhaupt nichts zu tun.

 

Im übrigen können Disziplinarverfahren von keinen Bürgern, sondern immer nur vom Dienstvorgesetzten eingeleitet werden, so Herr Wittke.

 

Der Petent erhält die schriftliche Stellungnahme überreicht.

 

Abschließend wird die Eingage gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.


 

 
 

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