Auszug - Änderung der Beschlussfassung zum Haushalt 2012/2013 (DS-Nr. 0106/4)
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Mit einer einleitenden Begründung wird folgender Dringlichkeitsantrag eingebracht:
„Die BVV möge beschließen:
In der beschlossenen DS-Nr. 0106/4 zum Bezirksdoppelhaushaltsplan wird folgende Änderung vorgenommen:
Der Ausgleich für die Erhöhung des Titels 4042-67160 um 46.000 € für beide Haushaltsjahre erfolgt aus dem Titel 4110-68432 und nicht aus dem ursprünglich vorgesehenen Titel 4110-68473.
Begründung: Der ursprünglich für den Ausgleich vorgesehene Titel muss das von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebene Zielbudget im Transferbereich zu 100% veranschlagt werden. Um die Nachschau der Senatsverwaltung für Finanzen nicht zu gefährden, sollte die Reduzierung nicht bei 4110-68473 erfolgen. Alternativ und ohne eine vergleichbare Einschränkung versehen, kann die Gegenfinanzierung aber bei 4110-68432 in voller Höhe erfolgen.“
Herr Naumann ergänzt, dass im Bezirksamt bezüglich der Zielrichtung des Antrages Einvernehmen erzielt wurde. Der Antrag wird in der vorgelegten Fassung einstimmig beschlossen.
Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
In der beschlossenen DS-Nr. 0106/4 zum Bezirksdoppelhaushaltsplan wird folgende Änderung vorgenommen:
Der Ausgleich für die Erhöhung des Titels 4042 – 67160 um 46.000 € für beide Haushaltsjahre erfolgt aus dem Titel 4110 – 68432 und nicht aus dem ursprünglich vorgesehenen Titel 4110 – 68473.
Begründung: Der ursprünglich für den Ausgleich vorgesehene Titel muss das von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebene Zielbudget im Transferbereich zu 100 % veranschlagt werden. Um die Nachschau der Senatsverwaltung für Finanzen nicht zu gefährden, sollte die Reduzierung nicht bei 4110 – 68473 erfolgen. Alternativ und ohne eine vergleichbare Einschränkung versehen, kann die Gegenfinanzierung aber bei 4110 – 68432 in voller Höhe erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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