Auszug - Änderung der Beschlussfassung zum Haushalt 2012/2013 (DS-Nr. 0106/4)  

 
 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 13.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
0173/4 Änderung der Beschlussfassung zum Haushalt 2012/2013 (DS-Nr. 0106/4)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Mit einer einleitenden Begründung wird folgender Dringlichkeitsantrag eingebracht:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

In der beschlossenen DS-Nr. 0106/4 zum Bezirksdoppelhaushaltsplan wird folgende Änderung vorgenommen:

 

Der Ausgleich für die Erhöhung des Titels 4042-67160 um 46.000 € für beide Haushaltsjahre erfolgt aus dem Titel 4110-68432 und nicht aus dem ursprünglich vorgesehenen Titel 4110-68473.

 

Begründung:

Der ursprünglich für den Ausgleich vorgesehene Titel muss das von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebene Zielbudget im Transferbereich zu 100% veranschlagt werden. Um die Nachschau der Senatsverwaltung für Finanzen nicht zu gefährden, sollte die Reduzierung nicht bei 4110-68473 erfolgen. Alternativ und ohne eine vergleichbare Einschränkung versehen, kann die Gegenfinanzierung aber bei 4110-68432 in voller Höhe erfolgen.“

 

Herr Naumann ergänzt, dass im Bezirksamt bezüglich der Zielrichtung des Antrages Einvernehmen erzielt wurde. Der Antrag wird in der vorgelegten Fassung einstimmig beschlossen.

 

Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.

 

Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung

Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

In der beschlossenen DS-Nr. 0106/4 zum Bezirksdoppelhaushaltsplan wird folgende Änderung vorgenommen:

 

Der Ausgleich für die Erhöhung des Titels 4042 – 67160 um 46.000 € für beide Haushaltsjahre erfolgt aus dem Titel 4110 – 68432 und nicht aus dem ursprünglich vorgesehenen Titel 4110 – 68473.

 

Begründung:

Der ursprünglich für den Ausgleich vorgesehene Titel muss das von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebene Zielbudget im Transferbereich zu 100 % veranschlagt werden. Um die Nachschau der Senatsverwaltung für Finanzen nicht zu gefährden, sollte die Reduzierung nicht bei 4110 – 68473 erfolgen. Alternativ und ohne eine vergleichbare Einschränkung versehen, kann die Gegenfinanzierung aber bei 4110 – 68432 in voller Höhe erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen