Auszug - UCW auf Dauer im Bezirk erhalten!
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Herr Naumann ergänzt auf Basis der im Rahmen der 3. Sitzung des Ausschusses verteilten Übersicht zu den bw- und buw-Kosten der von den KT-Beschlüssen betroffenen Grundstücken und Gebäuden, dass die erweiterten Teilkosten des UCW (143.960 €) dem Finanzvermögen zuzurechnen sind und keine Belastung des Bezirks darstellen. Der Antrag wird beschlossen. Die vorliegende Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Gender Mainstreaming wird damit für erledigt erklärt.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert,
das erfolgreiche Unternehmerinnen- und Gründerinnenzentrum (UCW) auf Dauer im Bezirk zu erhalten; die mögliche Finanzierung am Standort Sigmaringer Straße 1 unverzüglich zu klären, insbesondere im Hinblick auf die bisher mit der GSE geführten Verhandlungen und den Sanierungsbedarf bezüglich der Immobilie unter Berücksichtigung der Mitnutzung durch die Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek und das Atelierhaus.
Der BVV ist bis zum 30. Juni 2012 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 10 dagegen: 4 Enthaltung: 0 |
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