Auszug - B-Planverfahren 4-50 sowie VII-142-1ba (Tharauer Allee) - Vorstellung des Konzeptes -  

 
 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 14.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schulte

Herr Schulte erläutert die Vorhaben und stellt die Architekten Hänni und Borchert vor, die ihre Projekte erläutern werden. Einen kurzen Überblick zur Historie und Entwicklung der Baufelder gibt Herr Latour und verteilt unterstützend einen Lageplan.

Das Wort wird Herrn Hänni erteilt, der das Bauvorhaben der Firma Ticoncept zum B-Planverfahren VII-142-1bb betreut. Die investorseitig gewünschte Erhöhung der GRZ und der GFZ sei vom Bezirk abgelehnt worden. Geplant wären nunmehr neun unterkellerte viergeschossige Baukörper sowie eine Tiefgarage mit 80 bis 90 Stellplätzen. Die Häuser würden nach Südwesten ausgerichtet und orientierten sich am Grundstücksverlauf. Ihre versetzte Lage solle eine freie Sicht aus allen Wohnungen ermöglichen. Insgesamt würden ca. 100 Wohnungen entstehen, die Mehrzahl davon in der Größe von 120 bis 130 Quadratmetern. Aus Sicht von Frau Wieland und Herrn Dr. Heise wäre eine Ausrichtung der Baukörper an der Bebauung Tharauer Allee 16/18/20/22 wünschenswert. Auch sollte der Platz an der Tharauer Allee Ecke Schirwindter Allee als Eingangssituation integriert werden. Planungsrechtlich sei der Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt in Vorbereitung, so Herr Latour, Leiter des Stadtentwicklungsamtes.

Zum B-Planverfahren VII-142-1ba erhält Herr Borchert das Wort. Auf dem Grundstück solle eine Wohnbebauung für Diplomatenfamilien aus Saudi-Arabien entstehen. Aktuell werde geplant, acht Stadtvillen und zwei Apartmenthäuser entstehen zu lassen. Optional würde ein Apartmenthaus noch durch zwei weitere Villen ersetzt werden können. Tiefgaragenplätze seien bereits in der Glockenturmstraße angekauft worden, Verkehrswege auf dem Grundstück dienten lediglich der Ver- und Entsorgung. Die Gebäude nähmen traditionelle arabische Bauelemente in eine moderne Architektur auf. Der Grundstücks- und Häusersichtschutz sei ausdrücklich vom Bauherren gewünscht. Eine Zaun-, Fassaden- und Dachbegrünung solle erfolgen. Die Villen böten eine Wohnfläche von rund 300 Quadratmetern, Apartments hätten 100, 200 und 240 Quadratmeter Wohnfläche.

Umzäunung und Zugangskontrolle schafften faktisch exterritoriales Gebiet, so Herr Dr. Heise, was jedoch nach Aussagen von Frau Pinkvoß-Müller auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der konsularischen Vertretungen Deutschlands im Ausland eine gängige Wohnform sei. Als unglücklich bezeichnet Frau Wieland die heterogene Bebauung und vermisst ein Gesamtkonzept für den Bereich. Dies sei insbesondere den unterschiedlichen Entwicklungsständen geschuldet, erläutert Herr Schulte. Der zuletzt vorgestellte Entwurf sei zunächst wegen der Überschreitung von GFZ und GRZ inakzeptabel. Da die Nutzung Sicherheitsbelange tangiere, sei eine Einzäunung, für die es im Bezirk bereits Beispiele gebe, akzeptabel und transparent zu gestalten.


 

 
 

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