Auszug - Gerhart-Hauptmann-Anlage schützen
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Nachdem Herr Häntsch im zweiten Satz des Antragstextes das Wort „wird“ durch „soll“ ersetzt, wird der Antrag ohne Gegenstimmen mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung angenommen und ihm wird mit gleicher Stimmenzahl die Dringlichkeit zuerkannt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das B-Planverfahren für die Gerhart-Hauptmann-Anlage bleibt eingestellt und wird nicht wieder aufgenommen. Eine Wohn- und/oder Geschäftshausbebauung soll es an diesem Ort auch zukünftig nicht geben.
Der BVV ist bis zum 30.04.2012 zu berichten.
Ursprungstext: Das B-Planverfahren für die Gerhard-Hauptmann-Anlage bleibt eingestellt und wird nicht wieder aufgenommen. Eine Wohn- und/oder Geschäftshausbebauung wird es an diesem Ort auch zukünftig nicht geben. Der BVV ist bis zum 31.01.2012 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 1 |
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