Auszug - Transparenz bei den Bezirksverordneten, Bürgerdeputierten und Bezirksamtsmitgliedern
Die SPD-Fraktion identifiziert drei Probleme mit dem vorliegenden Antrag:
- der Text stellt teilweise die Beschlusslage der BVV (1982/2) dar und ist insoweit nicht erforderlich;
- maßgebend für eine diesbezügliche Aufforderung ist das Prinzip der Freiwilligkeit, weil eine Rechtsgrundlage zur Offenbarungspflicht (anders als für Mitglieder des Abgeordnetenhauses das LAbgG) nicht besteht. Der Antrag beinhaltet insoweit Schwächen;
- die Angabe von Beratungs- und Gutachtentätigkeiten widerspricht der berufsständisch mitunter gerade in solchen Fällen normierten Schweigepflicht.
Sie bringt einen Änderungsantrag ein, dem sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen inhaltlich anschließt. Auch die CDU-Fraktion teilt die genannten Kritikpunkte.
Die Initiative der PIRATEN-Fraktion wird in Form des Änderungsantrags angenommen:
Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die BVV fordert ihre Mitglieder, die Bürgerdeputierten und die Mitglieder des Bezirksamtes auf, auf freiwilliger Basis über die Angaben gemäß BVV-Beschluss Drucksache-Nr. 1982/2 hinaus folgende Angaben gegenüber dem Vorstand der BVV bekannt zu geben:
Im Hinblick auf Verfahren und Veröffentlichung ist entsprechend BVV-Beschluss Drucksache-Nr. 1982/2 zu verfahren.
Ursprungstext: Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte unterrichten den Vorsteher / die Vorsteherin schriftlich über ihre: unselbstständige oder selbstständige berufliche Tätigkeit, vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten, Genossenschaften sowie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Körperschaften, Mitgliedschaften sowie vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden oder sonstigen Interessenverbänden, Beratungstätigkeiten und Gutachtenerstellungen, sofern ein Bezug zum Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gegeben ist.
Die Bezirksamtsmitglieder werden ersucht, in gleicher Weise zu verfahren. Änderungen sind dem Vorsteher / der Vorsteherin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Angaben werden im Internetangebot der Bezirksverordnetenversammlung veröffentlicht. Abstimmungsergebnis:
dafür: 6 dagegen: 3 Enthaltung: 0 |
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