Auszug - Transparenz bei den Bezirksverordneten, Bürgerdeputierten und Bezirksamtsmitgliedern  

 
 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 21.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 3128
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0092/4 Transparenz bei den Bezirksverordneten, Bürgerdeputierten und Bezirksamtsmitgliedern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-Fraktion 
Verfasser:Schlosser 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die SPD-Fraktion identifiziert drei Probleme mit dem vorliegenden Antrag:

Die SPD-Fraktion identifiziert drei Probleme mit dem vorliegenden Antrag:

 

-           der Text stellt teilweise die Beschlusslage der BVV (1982/2) dar und ist insoweit nicht erforderlich;

 

-           maßgebend für eine diesbezügliche Aufforderung ist das Prinzip der Freiwilligkeit, weil eine Rechtsgrundlage zur Offenbarungspflicht (anders als für Mitglieder des Abgeordnetenhauses das LAbgG) nicht besteht. Der Antrag beinhaltet insoweit Schwächen;

 

-           die Angabe von Beratungs- und Gutachtentätigkeiten widerspricht der berufsständisch mitunter gerade in solchen Fällen normierten Schweigepflicht.

 

Sie bringt einen Änderungsantrag ein, dem sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen inhaltlich anschließt. Auch die CDU-Fraktion teilt die genannten Kritikpunkte.

 

Die Initiative der PIRATEN-Fraktion wird in Form des Änderungsantrags angenommen:

 

Der Ausschuss für Geschäftsordnung

Der Ausschuss für Geschäftsordnung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die BVV fordert ihre Mitglieder, die Bürgerdeputierten und die Mitglieder des Bezirksamtes auf, auf freiwilliger Basis über die Angaben gemäß BVV-Beschluss  Drucksache-Nr. 1982/2 hinaus folgende Angaben gegenüber dem Vorstand der BVV bekannt zu geben:

 

  • ihre unselbständige oder selbständige berufliche Tätigkeit
     
  • ihre vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten, Genossenschaften sowie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Körperschaften

 

Im Hinblick auf Verfahren und Veröffentlichung ist entsprechend BVV-Beschluss Drucksache-Nr. 1982/2 zu verfahren.

 

 

Ursprungstext:

Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte unterrichten den Vorsteher / die Vorsteherin schriftlich über ihre:

unselbstständige oder selbstständige berufliche Tätigkeit,

vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten, Genossenschaften sowie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Körperschaften,

Mitgliedschaften sowie vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden oder sonstigen Interessenverbänden,

Beratungstätigkeiten und Gutachtenerstellungen, sofern ein Bezug zum Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gegeben ist.

 

Die Bezirksamtsmitglieder werden ersucht, in gleicher Weise zu verfahren.

Änderungen sind dem Vorsteher / der Vorsteherin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Angaben werden im Internetangebot der Bezirksverordnetenversammlung veröffentlicht.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              6              dagegen:      3                 Enthaltung:              0

 
 

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