Auszug - Bei Neubeschaffung von IT auf Umweltzeichen "Blauer Engel" achten
BzStR Gröhler berichtet, dass die meisten Beschaffungen durch Rahmenverträge mit dem Landesverwaltungsamt und dem ITDZ bereits geregelt sind. In diesen wird auf das Umweltfreundlichkeitssignet des „Blauen Engels“ bereits geachtet. Die Drucksache wird als durch Verwaltungshandeln erledigt erklärt. Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Neuanschaffung von Informationstechnologie darauf zu achten, dass alle Geräte das Umweltzeichen "Blauer Engel" tragen, da nur mit diesen zertifizierten Geräten ein dem aktuellen Niveau entsprechender CO2-Ausstoß und Stromverbrauch erzielbar und zudem die Recyclingfähigkeit gewährleistet wird.
Der BVV ist bis zum 31.03.2012 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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