Auszug - Amokalarm
Der Antrag wird durch eine Vertreterin des KJP erläutert. BzStR Gröhler berichtet, dass nur über das Konjunkturpaket-II finanzierten Schulneu- und Umbauten einen sprachgesteuerten Amokalarm besitzen. Für die restlichen bezirklichen Schulen gibt es nur die Möglichkeit den Amokalarm über das Klingelzeichen zu setzen, da der Einsatz von Funktechnik sehr störanfällig ist. Da die Schulklingeln technisch nur 2 Klingelzeichen abgeben können (Pause und Feueralarm), wurde sich berlinweit darauf verständigt, dass ein ununterbrochenes Pausenzeichen einen Amokalarm bedeutet. Einer von Ausschuss angeregten Amok-Übung kann aus Sicherheitstechnischen Gründen nicht zugestimmt werden, da laut Aussage von Herrn Stadtrat Gröhler Bedenken des Landeskriminalamtes bestehen. Der Ausschuss sieht ein Informationsdefizit gegenüber den Schulen und beschließt die dementsprechende Änderung des Antrages.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, über den vorhandenen Amokalarm in den bezirklichen Schulen zu informieren.
Der BVV ist bis zum 30.04.2012 zu berichten.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, dem Beschluss der Schülerversammlung nachzugehen und einen funktionsfähigen Amokalarm installieren zu lassen.
(Beschluss des Kinder- und Jugendparlaments vom 26.01.2011 bzw. vom 12.01.2012)
Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: Dringlichkeit einstimmig beschlossen
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