Auszug - Keine Angst vor dem Bürgerwillen!
Nach einer kurzen Begründung des Antrages ergibt sich eine kontroverse Diskussion insbesondere im Hinblick auf die konkrete Art, den Umfang und die relevanten Adressaten der beabsichtigten Bürgerbefragung. Herr Naumann merkt an, dass eine Betrachtung zu den finanziellen Auswirkungen erst dann erfolgen kann, wenn konkrete, eindeutige Vorgaben vorliegen. Die Bandbreite einer Bürgerbefragung erstreckt sich innerhalb einer großen Bandbreite zwischen Online-Befragung, Straßenumfrage oder Anraineranfrage (via Wahllisten).
Zur Überarbeitung wird die Drucksache auf die Sitzung am 13. März 2012 vertagt.
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