Auszug - Eingabe Nr. 2/4 des Herrn Matthias W. betr. Zebrastreifen in Höhe Koenigsallee/Schinkelstraße BE: Herr BzStR Schulte  

 
 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Petent ist nicht anwesend

Der Petent ist nicht anwesend.

 

Herr BzStR Schulte berichtet, dass er mit Schreiben vom 03.11.2011 direkt dem Petenten geantwortet habe. Die in dem Schreiben angekündigte Überprüfung eines Fußgängerüberwegs hat am 30.11.2011 stattgefunden und ergeben, dass in nur 19 Minuten 205 Fahrzeuge (beidseitig gezählt) die Koenigsallee befuhren. Die Regeln nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 03.12.2001 erlassen und mit geringen Abweichungen am 01.01.2002 im Land Berlin eingeführt. Sie erleichtern zwar die Anordnung von Fußgängerüberwegen zugunsten der Fußgänger und es wird keine Mindeststärke mehr gefordert, dennoch muss weiterhin ein Querungsbedarf erkennbar sein. Bei der Beobachtung wurde aber kein Querungsbedarf festgestellt. In der Zeit von 07.15 Uhr bis 8.40 Uhr brachten 10 Eltern ihre Kinder in den Kindergarten. Vier zu Fuß, sechs mit dem PKW. Parklücken waren immer, auch auf der Seite der Kita, vorhanden.

 

Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurde dem Stadtrat mitgeteilt, dass die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in keinem Verhältnis steht. Im Übrigen handelt es sich hier um einen Kindergarten und nicht um eine Schule. Deshalb ist davon auszugehen, dass diese Kinder gebracht werden und nicht alleine in den Kindergarten gehen, so Herr BzStR Schulte. Die Koenigsallee ist zwar stark befahren, aber ein entsprechender Querungsbedarf ist eben  nicht vorhanden. Die Polizei wurde gebeten, im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Der Petent wurde am 21.12.2011 über diese Ergebnisse informiert.

 

Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 
 

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