Auszug - Eingabe Nr. 6/4 des Herrn Gerhard L. betr. Schwerbehindertenparkplatz BE: Herr BzStR Schulte
Der Petent hat sich zur Sitzung entschuldigt.
Nachdem sich Frau Halten-Bartels mit dem Petenten telefonisch in Verbindung gesetzt hatte, wurde sie ausdrücklich von ihm gebeten, seine Beschwerde an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses weiterzuleiten, da das Zuparken von Behindertenparkplätzen wohl nicht allein ein Charlottenburg-Wilmersdorfer Problem sei. Entsprechend hat sie ein Schreiben vorbereitet, dem als Anlage noch die Stellungnahme des Bezirksamtes beigefügt wird. Gleichzeitig wurde vom Petenten der Vorschlag gemacht, Behindertenparkplätze besonders zu sichern, z. B. durch „umlegbare“ Schranken.
Herr BzStR Schulte erklärt dazu, dass falsch genutzte Behindertenparkplätze generell vom Ordnungsamt geahndet werden. Der gemachte Vorschlag über bewegliche Poller ist nicht zu finanzieren.
Herr Wittke schlägt vor, in diesem Einzelfall probehalber zusätzlich ein Piktogramm (Rollstuhl) auf die Parkfläche aufzubringen und ein zusätzliches Schild anzubringen und nach einem Jahr auswerten zu lassen, ob der Parkplatz dann weniger bis gar nicht mehr zugeparkt ist. Dem schließt sich Frau Kutt an. Dazu antwortet Herr BzStR Schulte, dass aus finanzieller Sicht das Auftragen und irgendwann einmal das Entfernen solcher Piktogramme – auch probehalber – nicht möglich sei und rät davon ab.
Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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