Auszug - Bürgeranfragen immer schriftlich beantworten
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Aus der Mitte des Ausschusses wird die Wirksamkeit dieses Instruments der direkten Demokratie im Hinblick auf die erkennbare Tendenz der abnehmenden Zahl von anwesenden Fragestellerinnen und Fragestellern bezweifelt und dafür plädiert, die Regelungen grundlegend zu überprüfen. Dem wird entgegen gehalten, dass Einwohner/innen ein besonderes Interesse an der Schriftform einer Beantwortung durch das Bezirksamt hätten und aufgrund der bisherigen Regelung auf persönliches Erscheinen verzichten würden. Hinzu tritt der Umstand, darauf weist Frau Baltes als interessierter Gast hin, der mit Einverständnis des Ausschusses das Rederecht eingeräumt wird, dass die mitunter komplizierte mündliche Beantwortung nicht hinreichend aufgenommen werden könnte. Zur Hebung der Lebendigkeit des Tagesordnungspunkts wird darüber hinaus angeregt, zukünftig den mündlichen Vortrag der Fragesteller/innen zuzulassen.
Der Ausschuss formuliert seine Erwartung an das Bezirksamt, alle zur Einwohnerfragestunde eingereichten Fragen bei Anwesenheit mündlich zu beantworten und zusätzlich in Schriftform Stellung zu beziehen. Dies solle unter dem Hinweis, dass das gesprochene Wort gelte, erfolgen, um eine Abschrift der mündlichen Beantwortung (wie bei Großen Anfragen nach § 28 Abs. 6 der GO) zu vermeiden.
Es ergeht nachstehende Beschlussempfehlung an die BVV:
Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Der § 32 Abs. 4 der Geschäftsordnung soll nachstehende Formulierung erhalten:" Im Rahmen der Einwohnerfragestunde besteht Anspruch auf eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme."
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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