Auszug - Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2010
Frau BzBmin fasst die Vorlage kurz zusammen und betont den Umstand, dass die Mehrausgaben des Bezirks in voller Höhe durch Einsparungen bei Ausgaben, Mehreinnahmen und Basiskorrekturen der Senatsverwaltung für Finanzen gedeckt wurden.
Der Ausschuss genehmigt die Drucksache; die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.
Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und § 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich die vom Bezirk zugelassenen, in der vorgelegten Nachweisung - Anlage - enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben: 23.688.005,48 EUR Außerplanmäßige Ausgaben 313.302,44 EUR.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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