Auszug - Fütterungsverbot überwachen
Herr Schulte erläutert, dass das Ordnungsamt entsprechende Verstöße ahnden würde, allerdings gäbe es dazu weder aktuelle Beobachtungen noch Anzeigen aus der Bevölkerung. Der Antrag wird mit 6:9:0 Stimmen abgelehnt und ihm wird einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert das Ordnungsamt des Bezirkes anzuweisen, dass Wildtierfütterungsverbot gem. Landesjagdgesetz Berlin zu überwachen und bei Verstößen hiergegen insbesondere Aufklärungsarbeit zu leisten. Hierbei können z. B. die von der Senatsveraltung für Stadtentwicklung herausgegebenen Broschüren herangezogen werden. Bei wiederholter Feststellung von Verstößen gegen das Fütterungsverbot durch Einzelpersonen sollen dann die gesetzlich möglichen Geldbußen eingefordert werden. Abstimmungsergebnis:
dafür: 6 dagegen: 9 Enthaltung: 0 |
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