Auszug - Wahlperiode von Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf wieder auf ein Jahr begrenzen  

 
 
88. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 28.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
2141/3 Wahlperiode von Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf wieder auf ein Jahr begrenzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Jugendhilfeausschuss 
   
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Wahlperiode von Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf von derzeit zwei Jahren soll wieder auf ein Jahr reduziert werden.

 

Begründung:

Die mit BVV-Beschluss vom 19.02.2009 (DS-Nr. 0972/3) festgelegte zweijährige Wahlperiode des Kinder- und Jugendparlaments (KJP) hat sich aus Sicht des KJP nicht bewährt. An den gewählten Schulen kam es zu Irritationen hinsichtlich der Erfordernisse und des Vollzugs von Neuwahlen, beim Ausscheiden bzw. Schulwechsel von gewählten Schülerinnen und Schülern der 6. bzw. 13. Klasse. Die Funktionstüchtigkeit des KJP litt darunter und wurde eingeschränkt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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