Auszug - Wahlperiode von Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf wieder auf ein Jahr begrenzen
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Wahlperiode von Mitgliedern des Kinder- und Jugendparlaments Charlottenburg-Wilmersdorf von derzeit zwei Jahren soll wieder auf ein Jahr reduziert werden.
Begründung: Die mit BVV-Beschluss vom 19.02.2009 (DS-Nr. 0972/3) festgelegte zweijährige Wahlperiode des Kinder- und Jugendparlaments (KJP) hat sich aus Sicht des KJP nicht bewährt. An den gewählten Schulen kam es zu Irritationen hinsichtlich der Erfordernisse und des Vollzugs von Neuwahlen, beim Ausscheiden bzw. Schulwechsel von gewählten Schülerinnen und Schülern der 6. bzw. 13. Klasse. Die Funktionstüchtigkeit des KJP litt darunter und wurde eingeschränkt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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