Auszug - Umzäunung des Hauses der Jugend "Anne Frank" reparieren
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Herr Naumann berichtet, dass es seit längerer Zeit berechtigte Beschwerden aus der Nachbarschaft der Einrichtung gibt. Durch unberechtigten Zugang zum Gelände außerhalb der Öffnungszeiten werde immer wieder der Anspruch der Anwohner/innen auf angemessene Ruhezeiten verletzt. Die Wiederherstellung der Umzäunung sei deshalb ein wichtiger Schritt, um unnötige Beeinträchtigungen durch das Jugendfreizeitheim zu vermindern.
Der Ausschuss beschließt einstimmig (12/-/-) ein zustimmendes Votum zur DS-Nr. 2126/3:
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die schadhafte Umzäunung des Hauses der Jugend "Anne Frank", insbesondere im Bereich des Bolzplatzes, zu reparieren. Ferner soll geprüft werden, durch welche weiteren geeigneten Maßnahmen der unbefugte Zutritt außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglichst unterbunden werden kann. Der BVV ist bis zum 31.07.2011 zu berichten.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die schadhafte Umzäunung des Hauses der Jugend "Anne Frank", insbesondere im Bereich des Bolzplatzes, zu reparieren. Ferner soll geprüft werden, durch welche weiteren geeigneten Maßnahmen der unbefugte Zutritt außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglichst unterbunden werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.07.2011 zu berichten. Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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