Auszug - Umzäunung des Hauses der Jugend "Anne Frank" reparieren  

 
 
89. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 18.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Jugendclub Schloss 19
Ort: 14059 Berlin, Schloßstraße 19
2126/3 Umzäunung des Hauses der Jugend "Anne Frank" reparieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Neuhoff 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Naumann berichtet, dass es seit längerer Zeit berechtigte Beschwerden aus der Nachbarschaft der Einrichtung gibt

Herr Naumann berichtet, dass es seit längerer Zeit berechtigte Beschwerden aus der Nachbarschaft der Einrichtung gibt. Durch unberechtigten Zugang zum Gelände außerhalb der Öffnungszeiten werde immer wieder der Anspruch der Anwohner/innen auf angemessene Ruhezeiten verletzt. Die Wiederherstellung der Umzäunung sei deshalb ein wichtiger Schritt, um unnötige Beeinträchtigungen durch das Jugendfreizeitheim zu vermindern.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig (12/-/-) ein zustimmendes Votum zur DS-Nr. 2126/3:

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die schadhafte Umzäunung des Hauses

der Jugend "Anne Frank", insbesondere im Bereich des Bolzplatzes, zu reparieren.

Ferner soll geprüft werden, durch welche weiteren geeigneten Maßnahmen der

unbefugte Zutritt außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglichst unterbunden

werden kann.

Der BVV ist bis zum 31.07.2011 zu berichten.

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt dem Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich die schadhafte Umzäunung des Hauses der Jugend "Anne Frank", insbesondere im Bereich des Bolzplatzes, zu reparieren.

Ferner soll geprüft werden, durch welche weiteren geeigneten Maßnahmen der unbefugte Zutritt außerhalb der regulären Öffnungszeiten möglichst unterbunden werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2011 zu berichten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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