Auszug - BV an der Gerhard-Hauptmann-Anlage - Vorstellung des aktuellen Planungsstands  

 
 
61. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:32 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BV Dr

Herr BV Dr. Lehmann erläutert den letzten Sachstand des Verfahrens und erinnert an die Beschlussfassung der BVV zur ausstehenden Entscheidung, ob der B-Plan fortgeführt oder eingestellt werden soll.

 

Herr Huttenlocher als Sprecher des Investors trägt vor, was sich seitens des Investors seither entwickelt hat.

 

Die geplante Bebauung wurde über ein konkurrierendes Verfahren architektonisch überarbeitet.

Einigung bzgl. der Nutzung der rückwärtigen Zufahrt während der Übergangsphase.

Verlegung der Versorgungsleitungen für KBB durch Investor.

Schenkungsangebot bzgl. Teilfläche des Flurstückes 295 an KBB.

Präzisierung der Be- und Entladevorgänge, Begrenzung zwischen 6-22 Uhr sei nicht erforderlich.

Bereitschaft für eine Patronatserklärung der HOCHTIEF AG.

 

Frau Sieben, Geschäftsführerin der KBB, zeigt sich empört über die Ausführungen und erklärt, dass eine Einigung mit dem Investor derzeitig nicht möglich ist. Die Gutachten seien ohne Kontakt zur KBB erstellt worden und haben Formfehler in der Bewertung des Spielbetriebes.

 

Frau Tophof stellt die drei neuen architektonischen Entwürfe vor. Alle Entwürfe weisen eine Lösung des Abstandsflächenproblems auf. Herr Latour ergänzt hierzu, dass zwar die Abstandsflächen zwar zwischen den neuen Gebäuden gelöst wurden, jedoch nicht die Abstandsflächen des B-Plans insgesamt (Wohnbebauung zur UDK sowie Bar jeder Vernunft zur UDK) und weist auf die bestehenden Rechtsprüfungsergebnisse von SenStadt hin.

 

Herr BV Schmitz-Grethlein betont, dass die SPD keinen B-Plan möchte, der den Betrieb der KBB gefährdet, möchte diesen jedoch nicht einstellen, da er die Kriterien des Lärmgutachtens als Laie nicht bewerten kann. Er empfiehlt ein neues, unabhängiges Gutachten. Bezüglich der architektonischen Qualität begrüßt er die neuen Entwürfe.

 

Herr Weidmann (KBB) sieht in den bisherigen Gutachten fachliche Mängel, da er andere objektive Innenpegel während des Betriebes hat messen lassen. Die Pegelherleitung würde zudem im Gutachten nicht korrekt hergeleitet sein.

 

Unter Verweis auf den geltenden BVV-Beschluss 1975/3 aus dem April 2011 kündigt BzStR Gröhler an, dem BA die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens vorzulegen. Die im genannten Beschluss enthaltenen Bedingungen für eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens sind nicht erfüllt. So besteht erkennbar kein Konsens zwischen Wohnungsbauinvestor und KBB. Zudem sind die Abstandsflächenkonflikte nicht vollständig ausgeräumt.

 

Herr BV Evers sieht zwar Fortschritte des Investors zu der vergangenen Sitzung, stimmt aber den Argumenten von Herrn BzStR Gröhler zu. Herr Gnielzyck von der Bürgerinitiative kritisiert die Argumente der SPD-Fraktion und sieht eine enorme Verdichtung. Herr Latour ergänzt zur Dichte, dass die GFZ lediglich 1,9 und im dritten Entwurf 1,3 beträgt.

 

Herr BV Dr. Hess stimmt dem BA zu und wünscht die Einstellung des B-Plans. Zudem verweist er auf die mögliche Klagebereitschaft zukünftiger Nutzer. BV Lobo plädiert dafür, den B-Plan weiterzuführen.

 

Herr BV Heyne erinnert daran, dass im Laufe der Planungen die Bebauung immer weiter an die KBB heran verlagert wurde. Er weist darauf hin, dass die Existenz der KBB nicht gefährdet werden darf, die Entwürfe aber architektonische Quantensprünge zu den vorherigen Diskussionsgrundlagen sind, weshalb er die Fortführung des B-Plans unterstützt.

 

Herr Huttenlocher erinnert daran, dass Herr Johannsen die Festspiele erst an diesen Ort gebracht habe und weist darauf hin, dass das Gutachten weitergeleitet wurde. Frau Sieben merkt an, dass im Protokoll zwar festgehalten wurde „Spielbetrieb mit 102 dB zuzüglich aller Zuschläge“, aber die Zuschläge erst aufgrund des im Mai weitergeleiteten Gutachtens ermittelt werden können. Mit diesen errechneten Zuschlägen ist der Betrieb nicht möglich, was auch ihr Akustiker bestätigt. Herr BV Dr. Lehmann hält es für zweckmäßig an dem B-Plan festzuhalten und stimmt dem Geschäftsordnungsantrag der SPD zu, ein Meinungsbild herzustellen. Herr BzStR Gröhler stellt ausdrücklich klar, dass das BA seine Entscheidung nicht an ein Meinungsbild des Ausschusses für Stadtplanung ausrichten könne. Vielmehr sei es solange an die Beschlussfassung gebunden wie der geltende Beschluss nicht durch einen neuen ersetzt wird.

 

Nach Abstimmung zur Durchführung eines Meinungsbildes (9:5:0) wird das Meinungsbild für die Weiterführung des B-Plans abgestimmt (9:5:0). Es kommt zu keinem Beschlussvorschlag für die BVV.


 

 
 

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