Auszug - Bericht über die Arbeit im Suchttherapiezentrum DIE PFALZBURGER  

 
 
49. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Ausbildungsförderung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Ausbildungsförderung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 22.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Suchttherapiezentrum DIE PFALZBURGER, Pfalzburger Str. 35 - 38, 10717 Berlin
Ort: Suchttherapiezentrum DIE PFALZBURGER, Pfalzburger Str. 35 - 38, 10717 Berlin
 
Beschluss


zu 1              Bericht über die Arbeit im Suchttherapiezentrum DIE PFALZBURGER

und

zu 2               Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichten über die individuell angepassten Therapien

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und erteilt das Wort an den Leiter des Suchttherapiezentrum DIE PFALZBURGER, Herrn Radde, der sehr ausführlich über die Aufgaben und Therapieziele der Einrichtung informiert. Er zeigt die Grenzen der Einrichtung auf und macht deutlich, dass es sich hier um keine geschlossene Einrichtung handelt. Nach dem Einzug im Januar 2009 gab es zunächst Beschwerden von der Anwohnerschaft. Die anfänglichen Schwierigkeiten konnten gelöst werden und inzwischen gibt es eine gute Kommunikation mit den Nachbarn.

 

Zur Frage des Vorsitzenden nach der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter erklärt Herr Radde, dass für die Angelegenheiten des Jobcenter zwei Sozialarbeiter/innen zuständig sind und keine Probleme bestehen.

 

BV Dittner erkundigt sich, welche Patientinnen und Patienten in der Einrichtung aufgenommen werden. Dazu teilt Herr Radde mit, dass die Anmeldung auf freiwilliger Basis erfolgen muss und die Voraussetzung der Leistung dann vom Rentenversicherungsträger geprüft wird.

 

BV Kaas Elias fragt an, wie groß die Nachfrage nach den Therapieplätzen ist. Nach Auskunft von Herrn Radde gab es im März 2011 zum ersten Mal eine Warteliste. Die Belegung ist nicht steuerbar, zumal u. a. über den Rentenversicherungsträger Patientinnen und Patienten aus dem Bundesgebiet zugewiesen werden.

 

Auf Nachfrage von BV Schäfer zur Belegungsdauer informiert Herr Radde über die verschiedenen Richtzeiten, die der Kostenträger für die einzelnen Suchtmittelabhängigkeiten festgelegt hat. So ist die stationäre Suchttherapie z. B. bei Abhängigkeit von Alkohol auf drei Monate bzw. von illegalen Drogen auf 26 Wochen begrenzt. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Suchttherapie besteht die Möglichkeit einer ambulanten Nachsorge.

 

Auf die Frage von BD Gusy zur Arbeit mit Angehörigen  berichtet Herr Radde, dass zweimal im Jahr ein Seminar mit Vorträgen zum Thema Sucht sowie Co-Abhängigkeit und eine Führung durch das Haus durchgeführt werden. Zudem gibt es eine Selbsthilfegruppe für Angehörige.

 

 
 

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