Auszug - Positionspapier der stationären und ambulanten Träger aus der AG "Hilfen zur Erziehung" nach § 78 SGB VIII vom 11.04.2011  

 
 
86. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 05.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Wuttig begrüßt das Positionspapier

Herr Wuttig begrüßt das Positionspapier. Damit werde ein ebenso altes wie aktuelles Thema erneut aufgerufen. Die Herausforderung sei, die Ausgaben für Erziehungshilfen zu steuern, ohne notwendige Hilfen zu verweigern. Dies sei auch deshalb schwieriger geworden, da präventive Angebote zurückgefahren wurden. Er schlägt abschließend vor, den letzten Absatz des Positionspapiers als Beschluss des JHA zu übernehmen.

 

Frau von Pirani sieht in dem Positionspapier ebenfalls eine Unterstützung für eine fachlich notwendige Hilfegewährung und eine entsprechend auskömmliche Ausstattung des Etats für Erziehungshilfen. Es dürfe allerdings nicht der Anschein erweckt werden, dass notwendige Hilfen in Charlottenburg-Wilmersdorf nicht gewährt würden.

             

Herr Tiel-König bezeichnet das Positionspapier als fachlichen Appell, mit dem verdeutlicht werden solle, dass neben der Kosten-Leistungsrechnung auch fachliche Grenzen zu beachten sind. Es gehe darum, die Verwaltung zu unterstützen, auch weiterhin alle notwendigen Hilfen zu gewähren.

 

Herr Wuttig betont die Notwendigkeit, den Jugendhilfeetat als Ganzes im Blick zu behalten. Jede Überschreitung der Ansätze für Erziehungshilfen habe Konsequenzen für andere Bereiche der Jugendhilfe. Änderungsbedarf bestehe bei den Bemessungsgrundlagen, weshalb sich der Appell auch nicht an den Bezirk, sondern an die Landesebene richte.

 

Frau Ritchie begrüßt, dass es den HzE-Trägern im Bezirk erstmalig gelungen ist, eine gemeinsame politische Position zu formulieren. Es sei dringend erforderlich, der ausschließlichen Fixierung auf die Kosten-Leistungsrechnung etwas entgegenzusetzen.

 

Frau von Pirani ergänzt dies mit dem Hinweis, dass der KLR-Wettbewerb zwischen den Bezirken zu zusätzlichen Problemen durch Falschbuchungen führt.

 

Auf Vorschlag von Herrn Wuttig wird nunmehr beschlossen (13/-/-):

             

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass sich die Finanzierung der Hilfen zur Erziehung an den Bedarfen der Familien orientiert und die Bezirke die Mittel so zugewiesen bekommen, dass die fachlich begründeten Bedarfe auch gedeckt werden können, damit der gesetzliche Auftrag des SGB VIII gesichert ist.

 


 

 
 

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