Auszug - Bildungs- und Teilhabepaket  

 
 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 14.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
2056/3 Bildungs- und Teilhabepaket
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Wittke 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss


 

Zur Beantwortung BzStR’in Schmiedhofer

 

Sehr geehrter Herr Wittke, ich versuche so viel wie möglich in zehn Minuten zu beantworten, den Rest werde ich dann im Ausschuss für Soziales nachliefern. Ich habe ja einen Teil auch schon bei der Mündlichen Frage vorhin erwähnt.

 

Zu 1.

Die Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets, ich sage jetzt immer BuT, dass ist auch kürzer, gilt ja für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Leistungen, also Wohngeld bekommen oder Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz und zwar können sie bekommen Tagesausflüge in Schule oder Kita, Zuschüsse für Klassenfahrten, Mittagsverpflegung für Kinder in Kitas, Schulen oder Horten, Lernförderung, aber nur wenn das Erreichen von wesentlichen Lernzielen gefährdet ist und diese Nachhilfe dazu beiträgt, dass die dann trotzdem erreicht werden. Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen von Mitgliedsbeiträgen oder Teilnahmegebühren aber auch nur bis zu 10,-- Euro monatlich und Schülerbeförderung, wenn die Kosten tatsächlich erforderlich sind, von anderen nicht übernommen werden, das gilt nicht für Berlin, aber es ist noch nicht ganz klar, ab wann. Also, bei uns geht man davon aus, wenn für jüngere Kinder der Weg über 3 Km ist, und Schulmaterial und Ausstattung.

 

Der Senatsbeschluss, um den übrigens sehr gerungen wurde, wurde am 5. April dann endlich getroffen. Die Trägerversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat für den SGB II-Bereich am 7. April die Entscheidung getroffen, d. h. für unseren Bezirk sind die grundsätzlichen Weichenstellungen gestellt, aber die Detailarbeit muss vom Land gemacht werden und das wird noch ein wenig dauern.

 

Wir haben rein statistisch, also in Betrachtung der Daten bei uns, 10.637 potenzielle Leistungsberechtigte, davon ungefähr 9.300 im Job Center. 307 im Bereich SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und ungefähr 1.000 im Bereich Wohngeld Bürgerdienst, also, deren Eltern, die Wohngeld kriegen oder die Kinder Kindergeldzuschlag.

 

Bei den Leistungskomplexen Tagesausflüge, Mittagessen, Lernförderung wird die Berechtigung gegenüber den Schulen und Kitas über den dann neugestalteten Berlin Pass nachgewiesen werden. Der wird aber erst Ende April ausgestellt werden können. Und solange soll dann der Nachweis erbracht werden über die Vorlage der Sozialleistung, d. h. die Leute müssen dann mit ihrem Transferbescheid irgendwo hingehen.

 

Die Träger von Kindertageseinrichtungen sind von der Senatsverwaltung für Bildung informiert worden. Es gibt auch ein, wie ich finde, recht gutes Informationsmaterial für die Eltern. Dort müssen dann Abrechnungslisten vorgelegt werden für die Ausflüge und die Mittagsverpflegung, das wird dann vom Jugendamt abgerechnet und zwar mit den 186 Einrichtungen, die als Caterer hier tätig sind. Also, das ist dann eine nette Aufgabe für eine doch vergleichsweise geringe Summe. Das Jugendamt soll dann die Mehrkosten unter auftragsweiser Bewirtschaftung eines Haushaltstitels erstatten, der in den Einzelplan zehn eingestellt werden soll, bisher aber noch nicht da ist.

 

Bei den Tagespflegestellen fungiert das Jugendamt als Träger und erstellt dann seinerseits die Listen für die Mittagessenverpflegung und auch da wird die Abrechnung mit Caterern gemacht. Wie ich vorhin schon erwähnt habe, erhält die Jugendabteilung insgesamt 3 ½ Stellen, also Schule und Jugend. Die regionale Schulaufsicht eine halbe Stelle, aber es gibt keine Stelle bisher für das Wohnungsamt, obwohl da eigentlich die Gruppe relativ groß ist. Also, möglicherweise, weil es eine andere Senatsverwaltung ist.

Aber, wie gesagt, wir haben Planstellen bekommen und das sind noch bei weitem keine realen Menschen und ich glaube nicht, dass man gerade hier für diesen Personenkreis Neueinstellungen ermöglichen wird.

 

Die Leistungen für Schulmaterial, Fahrgeld, Teilhabe und Klassenreisen werden jeweils an den Stellen bearbeitet, die auch für die Grundleistung zuständig sind, d. h. wer SGB II bekommt, geht ins Job Center, SGB XII geht ins Sozialamt und Wohngeld und Kindergeldzuschlag geht dann in das Wohnungsamt. Dann gibt es die Raten für das Schulmaterial, das sind 100,-- Euro, die werden zwei Mal im Jahr automatisch angewiesen. Die Anträge zur Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit, Beförderung und Klassenreisen werden auch dann jeweils bei den Trägern gestellt, wo man sein Geld bekommt. Am Schwierigsten wird mindestens technisch wahrscheinlich die Umsetzung werden in den Wohngeldstellen, die jetzt gar nicht darauf eingerichtet sind. Im Sozialamt und den Job Centern gibt es wenigstens die Datensätze. Die tatsächlichen Kosten im Bezirkshaushalt sind noch ungeklärt. Es gibt noch keine Buchungsstellen. Möglicherweise werden uns dann erst zum Ende des Jahres per Basiskorrektur die Kosten ausgeglichen, das wird aber noch in verschiedenen Arbeitsgruppen diskutiert.

 

Zu 2.

Der Senatsbeschluss sieht vor, dass im Land Berlin für Jugendsozialarbeit insgesamt 90 Stellen zusätzlich bereit gestellt werden. Die Verteilung obliegt der zuständigen Senatsbildungsverwaltung, die gerade dabei ist, die Entscheidung zu treffen, so dass wir hoffen, davon im nächsten Monat zu erfahren.

 

Ein warmes Mittagessenangebot in Horten und Schulen gibt es ja glücklicherweise unabhängig von Bildungs- und Teilhabepaket in unseren Schulen. Die Veränderung ist nur, dass das Essen für die berechtigten Schülerinnen und Schüler nur noch pro Mahlzeit 1,-- Euro kostet. Und das ist dann eben die Abrechnung, die mit den 300 Caterern gemacht werden muss.

 

Zu 3.

In der parlamentarischen Verhandlung um die Berechnung des neuen Regelsatzes wurde von Fachleuten und engagierten Verbandsvertretungen gleichermaßen angemerkt, dass die der Neuberechnung zugrunde gelegte Statistik hochgradig problematisch ist. Es wurde das Verbrauchsverhalten der Haushalte, 20 % der Haushalte mit dem geringsten Einkommen, als Vergleichsbasis herangezogen. Darunter sind aber viele, deren Einkommen sich genau im Bereich Hartz IV bewegt, d. h. die haben gar keine Wahlmöglichkeiten und dann wurden die durchschnittlichen Kosten für Zigaretten und Alkohol abgezogen. Es wurde ja auch sehr breit öffentlich diskutiert, dass das eine sehr problematische Entscheidung ist, zu sagen, also diese Gruppe, die so wenig hat, die darf auf jeden Fall schon mal nicht rauchen oder auch nicht trinken, aber es gibt auch noch andere Probleme von der Herangehensweise der Statistik, weil eben nicht gesagt wurde, was genau mit diesen 364,-- Euro bezahlt werden muss und kann.

 

Das Bezirksamt hat keine direkten Erfahrungen über die Fähigkeit der Leistungsempfangenden, mit dem Regelsatz auszukommen. Die Leute kommen ja anders, als bei der Sozialhilfe nicht zu uns, wenn das Geld im laufenden Monat alle ist. Wir wissen allerdings von der zunehmenden Nachfrage bei den Tafeln, in Charlottenburg ist es ja der Bereich Laib und Seele in einer Kirchengemeinde, ein deutlicher Hinweis darauf, dass es sehr schwer ist, mit dem Regelsatz so zu haushalten, dass alle Bedürfnisse erfüllt werden, die ja das sozialkulturelle Existenzminimum beinhalten sollen.

 

Aus dem Regelsatz von jetzt 364,-- Euro für den Haushaltsvorstand, also sozusagen für die erste erwachsene Person, müssen außerdem Ansparungen für größere Anschaffungen, wie Waschmaschine oder Kühlschrank vorgenommen werden. Es kann sich ja jeder von Ihnen mal selber vorstellen, wie gut man es schafft, da jeden Monat von dieser Summe 30,-- Euro zurück zu legen. Wenn das nicht gelingt, dann muss man das sehr detailliert im Job Center darlegen und bekommt dann ein Darlehen, also wird dann sozusagen rückwärts abgespart.

 

Es ist auf jeden Fall damit zu rechnen, dass es auch bei dem neuen Regelsatz zu einer gerichtlichen Überprüfung der Höhe und vor allem der Berechnungsweise kommt, so dass ich ganz sicher bin, die letzte gesetzliche Änderung ist nicht die letzte Novellierung des SGB II.

 

 
 

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