Auszug - Aussprache  

 
 
47. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Ausbildungsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Ausbildungsförderung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 12.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Seniorenclub Mollwitzstraße
Ort: Seniorenclub Mollwitzstraße
 
Beschluss


 

Zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT) wurde auf Senatsebene die Entscheidung getroffen, dass die Leistungen in den Stellen zu beantragen sind, die auch die Primärleistungen erbringen. Das BuT beinhaltet sieben unterschiedliche Leistungen. Seit dem 01.04.2011 können die Antragsformulare im Internet abgerufen werden. Die Zahl der Anspruchsberechtigten im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf liegt bei rund 10.600 Kindern und Jugendlichen, davon ungefähr 9.300 aus dem Rechtskreis des SGB II, 307 aus dem Rechtskreis des SGB XII und ungefähr 1.000 aus dem Bereich der Wohngeldstellen. Im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf ergibt sich eine zusätzlicher Stellenbedarf von 5,2 Stellen. Da es zu diesem Thema eine Große Anfrage gibt, werden nähere Einzelheiten in der BVV am 14.04.2011 mitgeteilt.

 

Die Trägerversammlung fand unter Teilnahme des neuen Geschäftsführers des Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf, Herrn Peikert, statt.

 

Für den örtlichen Beirat des Jobcenter wurden die Mitglieder berufen. Die Stellvertreter sind noch nicht alle benannt.

 

Zum Thema "Bürgerarbeit" gibt es derzeit keinen neuen Sachstand.

 

Für das Projekt "Berliner Joboffensive" sind im Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf 28 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet für zwei Jahre eingestellt sowie  zusätzliche Büroflächen im Dienstgebäude Bundesallee angemietet worden. Es gibt nun drei neue Teams für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Der Betreuungsschlüssel für diese Zielgruppe liegt bei 1:100, bei den übrigen Teams wird sich der Betreuungsschlüssel verschlechtern.

 

Der Geschäftsführer des Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf hat den Auftrag erhalten, ein Konzept für die Bearbeitung von Widersprüchen vorzulegen.

 

BV Scheffler erkundigt sich nach der Antragsfrist für Leistungen aus dem BuT. Frau Schmiedhofer teilt mit, dass diese teilweise rückwirkend bewilligt werden, wenn die Antragstellung bis zum 30.04.2011 erfolgt. Im Sozialamt werden die Anspruchsberechtigten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungs-gesetz über mögliche Leistungen informiert.

 

BV Tillinger bittet um Auskunft, ob bei Bedarfsgemeinschaften verschiedene Stellen zuständig sein könnten. Frau Schmiedhofer erklärt, dass sich das BuT an Kinder- und Jugendliche richtet, und die Zuständigkeiten nach dem SGB II und SGB XII inzwischen eindeutig geregelt sind.

 

BV Gnielinski fragt an, für welche Leistungen ein Berlinpass als Nachweis für einen Anspruch aus dem BuT erforderlich ist. Frau Schmiedhofer teilt mit, dass die Antragsberechtigung für Lernförderung oder Zuschüsse für das Mittagessen durch Vorlage des Berlinpasses nachzuweisen ist. Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang auf eine Mitteilung der Senatsverwaltung hin, wonach der Anspruch vorerst ab Antragstellung gilt, auch wenn der Berlinpass nicht vorgelegt wird.

 

 
 

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