Auszug - Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Gerhart-Hauptmann-Anlage  

 
 
57. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 23.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
1975/3 Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Gerhart-Hauptmann-Anlage
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr BV Evers hält alle drei Varianten für städtebaulich nicht gelungen und zweifelt an der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen

Herr BV Evers hält alle drei Varianten für städtebaulich nicht gelungen und zweifelt an der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Herr BV Schmitz-Grethlein sieht eine rechtliche Problematik bezüglich der Abstandsflächen und verlangt mit dem Ziel, den Betrieb des Festspielhauses zu sichern, mehr Kommunikation zwischen den Beteiligten.

Frau BV Centgraf sieht erhebliche Interessenskonflikte und verweist darauf, dass der Investor doch bereits im Jahr 2006 auf den Ratschlag des Baustadtrates hätte hören sollen, der bereits seinerzeit auf die jetzt von SenStadt bestätigten Probleme hingewiesen hat. Sie stellt eine Nachfrage bezüglich der Zufahrtssituation.

Herr BV Heyne ruft die mittlerweile 10 Jahre andauernde Diskussion zum Thema der unterschiedlichen Interessenslagen der Beteiligten auf und sieht gravierende Probleme bezüglich der Nutzungsfestlegung in Bezug auf die Lärmproblematik, so dass keine Abstimmung für ihn in Frage kommt.

Herr BV Evers kritisiert, dass dem Investor nach all der Zeit die Fantasie für eine Lösungsmöglichkeit fehle und sieht auch nicht die Option, dass der Investor dieses in 3 weiteren Monaten lösen könne. Die CDU verlangt eine Abstimmung über ihren Antrag zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens.

Herr BV Lobo zitiert aus einer CDU-Internetseite aus 2009, auf der sich die CDU noch für eine Bebauung ausgesprochen hatte. Er verweist auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 0829/3 zum „Grundstückstausch Gerhart-Hauptmann-Anlage“. Er verteilt einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der den Investor auffordert, innerhalb von 3 Monaten einen Konsens herbeizuführen. Herr BV Dr. Lehmann fragt nach den Investitionsmitteln für die Grünanlage, falls der Bebauungsplan eingestellt wird.

Herr BzStR Gröhler teilt mit, dass noch 587 T € in der Investitionsrücklage zur Verfügung stehen, um an der Grünanlage zu arbeiten. Zur Nachfrage des Grundstückstausches verweist er darauf, dass der Grundstückstausch unabhängig von der laufenden Bebauungsplanung erforderlich war, um für das Kita-Grundstück ein vergabefähiges Grundstück zu bilden. Zudem lehnt er die Varianten der Blockrandbebauung und des Anbaus an das UdK-Gebäude ab.

Herr BV Bärwolff sieht keine Lösung des Problems durch die Einstellung des B-Plan-Verfahrens und wünscht weitere Gespräche.

Ein Vertreter der Bürgerinitiative erklärt, dass mit dieser Bebauung der Betrieb der Festspiele nicht mehr möglich sei, für die Bar jeder Vernunft keine Planungen vorliegen und erinnert an die OVG-Urteile, die zu anderen Plänen vorliegen. Er sieht jedoch auch ein, dass eine städtebauliche Verbesserung notwendig ist. Herr Adler von den Festspielen sieht die vorgestellten Pläne zum ersten Mal und erkennt darin keine Lösung der Probleme sondern eher eine Verschärfung. Auch eine 3-monatige Frist zur Überarbeitung und Konsensbildung würde daran nichts ändern.

Herr BV Schmitz-Grethlein hält die Varianten für überarbeitungsnotwendig und plädiert für eine Einstellung des B-Planverfahrens, wenn es nicht in 3 Monaten zu einer Lösung gekommen ist.

Herr BV Heyne erinnert an den Verlauf des bisherigen Verfahrens und das dem Investor nunmehr der ungünstige Platz als Baufeld verbleibt und verweist auf eine mögliche Bebauung entlang der Bundesallee.

Herr BV Schmitt moniert, dass der CDU-Antrag allen Fraktionen seit 20.01.11 bekannt sei und erst heute ohne vorherige Absprache ein Änderungsantrag eingereicht werde.

Herr Johannson weist darauf hin, dass der Festspielbetrieb erst durch die im Zuge der Planung vereinbarten Maßnahmen gesichert sei, da die Festspiele lärmschutztechnisch ertüchtigt werden.

Herr BV Lehmann sieht auch den Bedarf für eine Einstellung des Verfahrens, wenn sich innerhalb von 3 Monaten keine Lösung finden sollte.

Herr BzStR Gröhler weist die Verantwortung von sich, Messstelle für die Eignung oder Nichteignung eines kommenden Konzeptes zu sein, eine Funktion, die der Antrag der SPD dem Bezirksamt zuweisen will. Herr Latour erklärt hierzu, dass lediglich die Einhaltung der Abstandsflächen zu objektivieren sei, die städtebauliche Qualität vom Ausschuss zu beurteilen sei und hinsichtlich der Beurteilung nach § 17 BauNVO keiner gesicherte Prognosemöglichkeiten hätte. Der festgesetzte B-Plan sieht eine Parkanlage, eine Straßenverbreiterung und Kultureinrichtungen vor. Eine Zusatzbebauung kann nur durch eine neue Bebauung gesichert werden. Herr BV Schmitz-Grethlein wünscht eine Unterbrechung des Ausschusses zur internen Beratung über den Änderungsantrag.

Nach der Unterbrechung liest BV Schmitz-Grethlein den geänderten Änderungsantrag zur Abstimmung vor. Die CDU verlangt eine vorherige Abstimmung ihres Antrages, da dieser weitergehend sei. Die Fraktion der Grünen schlägt eine Vertagung vor.

 

Der Vertagungsantrag wird 4 zu 11 (0 Enthaltungen) abgelehnt und der Änderungsantrag mit 7: 5: 3 Stimmen beschlossen:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, der BVV die Einstellung des Bebauungsplans IX-60-2 (Gerhart-Hauptmann-Anlage) vorzuschlagen, wenn es dem Investor nicht bis zur Sitzung des Stadtplanungsausschusses im Juni gelingt, ein neues Baukonzept vorzulegen, das beinhaltet, dass die Bedingungen aus dem Beschluss der BVV 0371/3 vollständig erfüllt sind, insbesondere der Festspielbetrieb des Hauses der Berliner Festspiele dauerhaft und einvernehmlich in mindestens dem bisherigen Umfang gesichert ist, keine Abstandsflächenunterschreitungen vorliegen und die bauliche Qualität des Entwurfs gesichert ist.

Der Ausschuss für Stadtplanung

Der Ausschuss für Stadtplanung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, der BVV die Einstellung des Bebauungsplans IX-60-2 (Gerhart-Hauptmann-Anlage) vorzuschlagen, wenn es dem Investor nicht bis zur Sitzung des Stadtplanungsausschusses im Juni gelingt, ein neues Baukonzept vorzulegen, das Beinhaltet, dass die Bedingungen aus dem Beschluss der BVV 0371/3 vollständig erfüllt sind, insbesondere der Festspielbetrieb des Hauses der Berliner Festspiele dauerhaft und einvernehmlich in mindestens dem bisherigen Umfang gesichert ist, keine Abstandsflächenunterschreitungen vorliegen und die bauliche Qualität des Entwurfs gesichert ist.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans IX-60-2 (Gerhart-Hauptmann-Anlage) einzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 31.3.2011 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              7              dagegen:      5                 Enthaltung:              3

 
 

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