Auszug - Offenlegung städtebaulicher Verträge  

 
 
56. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 23.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:08 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
1758/3 Offenlegung städtebaulicher Verträge
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Block/Heyne 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Heyne erläutert den Antrag

BV Heyne erläutert den Antrag. BzStR Gröhler bemerkt, dass der Begründungstext nicht mit dem Beschlusstext konform geht und er nicht versteht, woher BV Heyne die Kritik an den Vertragspartnern und am Bezirksamt nimmt. Zudem würden dann Inhalte veröffentlicht, die der Vertragspartner nicht veröffentlicht sehen will. Auf Nachfrage von Herrn Latour, auf welche Vorgänge sich die in der Antragsbegründung enthaltenen Rügen beziehen, räumt Herr BV Heyne ein, dass der Text aus einem anderen Bezirk übernommen wurde und auf Vorgänge in Charlottenburg-Wilmersdorf nicht zutrifft. Nach kleiner Diskussion wird sich darauf verständigt, dass das Bezirksamt den Ausschuss über Abschlüsse von städtebaulichen Verträgen informiert und diese ggf. später in einer Nichtöffentlichen Sitzung bzw. in einem Nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden. Der Antrag wird entsprechend geändert und abgestimmt.

 

Abstimmungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, dem Ausschuss für Stadtplanung den Abschluss von städtebaulichen Verträgen unaufgefordert mitzuteilen.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen             

Der Ausschuss für Stadtplanung

Der Ausschuss für Stadtplanung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dem Ausschuss für Stadtplanung den Abschluss von städtebaulichen Verträgen unaufgefordert mitzuteilen.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, dem Ausschuss für Stadtplanung die geschlossenen städtebaulichen Verträge unaufgefordert nach deren Abschluss vorzulegen. Da in städtebaulichen Verträgen hoheitliche Aufgaben auf Private übertragen werden, hat das Rechtsamt den Nachweis zu führen, dass diese auch realisierbar sind. Die Pflichten, die den Investoren auferlegt werden, sollten mindestens ins Baulastenverzeichnis des Bezirkes, besser noch in das Grundbuch, eingetragen werden. Bei Abschluss derartiger Verträge mit beherrschten, gewinnabführenden GmbH-Töchtern ist von der dazugehörigen AG eine Patronatserklärung abzugeben.

Die städtebaulichen Verträge sind öffentlich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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