Auszug - Dringlichkeiten
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Die Fraktion der CDU bringt einen Dringlichkeitsantrag ein, dem sich die Fraktion der FDP anschließt:
Drucksache Nr. 2015 betr. Rüge des zuständigen Mitglieds des Bezirksamtes Für Jugend, Schule, Familie und Sport wegen Straf- zahlungen aufgrund von Fristversäumnissen!
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die ihm vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses gesetzten Fristen zur Vorlage von Unterlagen einzuhalten und die Festsetzung von Strafzahlungen aufgrund von Fristversäumnissen durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen zu vermeiden.
Das für Jugend, Schule, Familie und Sport zuständige Mitglied des Bezirksamtes wird dafür gerügt, zum Schaden des Bezirks Fristsetzungen des Hauptausschusses missachtet zu haben, mit der Konsequenz einer Strafzahlung zu Lasten des Bezirkshaushalts in Höhe von 50.000,- EUR.
Begründung: Angesichts der gemeinschaftlichen Bemühungen von Bezirksamt und BVV um eine Konsolidierung des Bezirkshaushaltes mutet es an wie Hohn, wenn dem Bezirk aufgrund von vermeidbaren Fristversäumnissen eines einzelnen Bezirksstadtrats ein finanzieller Schaden in deutlich fünfstelliger Höhe entsteht.
Die BVV lehnt die Dringlichkeit mehrheitlich ab. Die Drucksache wird auf die Tagesordnung der nächsten BVV am 17.03.2011 gesetzt.
Den mit einem K (Konsensliste) gekennzeichneten Drucksachen wird einstimmig die Dringlichkeit gewährt, sie werden darüber hinaus auf die Konsensliste gesetzt. Die übrigen Drucksachen werden gleichfalls einstimmig als Dringlichkeit auf die Tagesordnung gesetzt.
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