Auszug - Hartz-IV- und Grundsicherungsempfangende von Gebühren für den elektronischen Personalausweis befreien  

 
 
57. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 08.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
1864/3 Hartz-IV- und Grundsicherungsempfangende von Gebühren für den elektronischen Personalausweis befreien
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Drucksache wurde in Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste und Personal angenommen

Die Drucksache wurde in Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste und Personal angenommen.

 

Dringlichkeit: einstimmig

 

Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform,

Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform,

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass für Berlin einheitlich geregelt wird, dass Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII keine Gebühren für den elektronischen Personalausweis zahlen müssen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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