Auszug - Hartz-IV- und Grundsicherungsempfangende von Gebühren für den elektronischen Personalausweis befreien
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Die Drucksache wurde in Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste und Personal angenommen.
Dringlichkeit: einstimmig
Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform, empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass für Berlin einheitlich geregelt wird, dass Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII keine Gebühren für den elektronischen Personalausweis zahlen müssen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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