Auszug - Entwurf eines Ergänzungsplanes 2011 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
55. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 11.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
1943/3 Entwurf eines Ergänzungsplanes 2011 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Finanzen und Kultur 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau BzBmin Thiemen führt aus, dass der Entwurf des Ergänzungsplanes SenFin vorliegt

Frau BzBmin Thiemen führt aus, dass der Entwurf des Ergänzungsplanes SenFin vorliegt. Dies führte am 05.01.2011 zu zwei Nachfragen durch SenFin, die von der SE Finanzen termingerecht beantwortet wurden.

 

Der Ausschussvorsitzende fragt nach den Gründen, die das Bezirksamt bewogen haben, seine politische Meinung vom letzten Jahr zu ändern, keinen Ergänzungsplan aufzustellen.

Frau BzBmin Thiemen verweist auf die bezirkliche Haushaltssperre vom 31.08.2010, die

zu Nachfragen durch SenFin führte, ob ein Ergänzungsplan vom Bezirk bis zum 15.10.2010 aufgestellt werden würde. Dies wurde verneint und führte letztendlich am 24.09.2010 zu einer haushaltswirtschaftlichen Sperre durch SenFin mit verschiedenen Konsequenzen.

 

Der Ausschussvorsitzende erkundigt sich auch über den Sachstand bei der Übertragung von Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft.

Frau BzBmin Thiemen informiert, dass das Schreiben des Bezirks an Frau Staatssekretärin Spranger auf Zulassung der Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtungen durch einen Abteilungsleiter von SenFin abschlägig beantwortet wurde.

Dagegen hat der Bezirk “Widerspruch“ eingelegt.

 

Der Ausschussvorsitzende fragt anhand einiger Titel, wie es nunmehr möglich sei dort Gelder einzusparen, obwohl anlässlich der Haushaltsberatungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2010/2011 von den zuständigen Leiterinnen und Leitern der Abteilungen dort in keinem Fall eine Einsparmöglichkeit gesehen wurde.

So sollen in

Kapitel 4010- 53104 Begegnungen, politische Bildungsarbeit, Gruppenfahrten

15.500 EURO eingespart werden, also 75% des zur Verfügung stehenden einnahmeunabhängigen Betrages.

Frau BzBmin Thiemen führt aus, dass insgesamt 1.650.000 Mio EURO aufzulösen sind und in diesen konkreten Fall es bereits auch im Jahr 2010 zu einer Sperrung in gleicher Höhe kam.

Eine geplante Reise könnte stattfinden, jedoch wäre nunmehr der Anteil der Selbstbeteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer höher.

Im Verlauf der Sitzung wurden anhand weiterer einzelner Titel die Frage der konkreten Einsparmöglichkeiten erörtert. In vielen Fällen war es auch bereits im Jahr 2010 möglich, Beträge zu sperren.

Der Ausschussvorsitzende erneuert seinen Vorwurf an das Bezirksamt, dass schon bei der Haushaltsplanaufstellung 2010/2011 der Grundsatz von Haushaltsklarheit und – wahrheit nicht eingehalten wurde, wenn heute Einsparungen bei Titeln möglich sind, um deren Bestand in den Beratungen gekämpft wurde.

 

Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit wurde einstimmig beschlossen.

 

Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Ergänzungsplans 2011 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelner Titel, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Ergänzungsplans 2011 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehler – entstanden sind.

 

Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zu o. a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Ergänzungsplans 2011 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen.

 

Begründung:

 

Der Bezirk hatte bereits mit der Einreichung der Bezirkshaushaltspläne 2010/2011 sehr hohe pauschale Minderausgaben von -10.724 T€ veranschlagt. Aufgrund des schlechten isolierten Jahresergebnisses (-9.630 T€) hatte sich der Übertrag aus 2009 auf +534 T€ verringert, so dass damit die Pauschalen nicht mehr aufgelöst werden konnten. Selbst unter Berücksichtigung der beiden Fortschreibungen 2011 beliefen sich die noch bestehenden pauschalen Minderausgaben auf -9.781 T€, die damit die akzeptierte 1%-Grenze um -4.659 T€ überschritten. Der Bezirk wurde daher von der Senatsverwaltung für Finanzen aufgefordert einen Ergänzungsplan für 2011 vorzulegen, in dem die ausgewiesenen Pauschalen auf dass zulässige Maß von -5.122 T€ zurückgeführt werden.

 

Da es dem Bezirk nicht gelungen ist, rechtzeitig einen Ergänzungsplan vorzulegen, gilt für ihn ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB.

 

Um die beschränkten Wirkungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft ab dem 01.01.2011 sicherzustellen wurden dem Bezirk durch die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 24.09.2010 haushaltswirtschaftliche Beschränkungen gem. § 41 Abs. 1 LHO auferlegt. Dies bedeutet, dass seitens des Bezirks keine Verpflichtungen mehr zu Lasten des Haushaltsjahres 2011 für solche Maßnahmen eingegangen werden dürfen, für die unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft auch keine Ausgaben geleistet werden dürfen. Ein derartiges Vorgehen stellt keine Neuerung dar und ist bereits in Vorjahren bei ähnlich gelagerten Fällen angewendet worden.

 

Somit gilt durch die Nichtvorlage eines Ergänzungsplans 2011 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB weiter, bis ein Ergänzungsplan für das Jahr 2011 vom Hauptausschuss gebilligt wird.

 

Der nunmehr vorgelegte Entwurf des Ergänzungsplans 2011 soll die vorläufige Haushaltswirtschaft spätestens im 1. Quartal 2011 beenden.

 

Rechtsgrundlage

 

§§ 36 Abs. 2, 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, i. V. m. § 33 Abs. 2

Landeshaushaltsordnung (LHO)

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

a)                  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              siehe Vorlage

b)                 Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            siehe Vorlage

 

Berichterstatterin:              Bezirksbürgermeisterin Thiemen

 

 

 

 

Anlagen:                           

Entwurf des Ergänzungsplans 2011

 

 

Thiemen

Bezirksbürgermeisterin                           

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              9              dagegen:       6                Enthaltung:              0

 
 

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