Auszug - Rechtzeitige Ausschussinformation vor der Vergabe an freie Träger
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BV Gnielinski begründet den Antrag mit nicht angemessener Information der Bezirksverordneten und der Vorlage des Konzeptes erst bei der Anhörung, so dass die Bezirksverordneten nicht ausreichend Zeit hätten, sich auf die Abstimmung vorzubereiten. Die BzStR’in weist darauf hin, dass sie inhaltlich sehr verantwortlich vorbereitet hat, das die Maßnahem im Bezirksamt abgestimmt ist und auch sensible Daten verantwortungsvoll behandelt werden müssen. Von Seiten der CDU-Fraktion sei zu keiner Zeit eine Anregung oder Forderung formuliert worden, obwohl bereits dreimal im Ausschuss über den Fortgang des Verfahrens berichtet wurde. Die finanzielle Grundlage für die Entscheidung wurde vorgetragen. Die Kritik sei deshalb nicht nachvollziehbar.
BV Gnielinski sieht sich für die Entscheidung am Donnerstag nicht ausreichend informiert. Sie möchte das Konzept des Trägers sehen, auf den die Auswahl gefallen ist. Sie könne am Donnerstag nicht entscheiden.
BV Kaas Elias kann die Forderung der CDU nicht nachvollziehen, da zu keiner Zeit konkrete Forderungen erhoben wurden und sieht den Antrag als „durch Verwaltungshandeln erledigt“.
BV Hansen weist darauf hin, dass der Ausschuss keine vergleichbaren Rechte wie der Jugendhilfe-Ausschuss habe. Sie fühlt sich gut informiert und kann nachfragen. Sie stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne zu.
BV Tillinger bestätigt die gute Information und die Berichterstattung der Bezirksstadträtin und empfiehlt, zukünftig Übertragungen in einem eigenen TOP zu behandeln. Er sieht die Verwaltung in der Bringschuld.
Der Vorsitzende stellt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne zur Abstimmung.
Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.
Der Ursprungsantrag erhält: 3 Ja-, 10 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Ausbildungsförderung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, dass auch im Sozialbereich bei geplanten Übertragungen von bezirklichen Einrichtungen an freie Träger der zuständige Fachausschuss rechtzeitig vor einer Entscheidung informiert wird und die freien Träger, die sich beworben haben, benannt werden, um eine Anhörung der Bewerber zu ermöglichen. Eine Einsichtnahme in die Konzepte ist den Ausschussmitgliedern vor der Übertragungsentscheidung zu gewähren. Der BVV ist bis zum 31.12.2010 zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 9 dagegen: 3 Enthaltung: 2 |
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