Auszug - Bericht über die gemeinsame Einrichtung des Job Centers Berlin  

 
 
44. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Ausbildungsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Ausbildungsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 18.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Frau Schmiedhofer berichtet, dass die konstituierende Sitzung des jetzt Trägerversammlung genannten Beschlussorgans in der gemeinsamen Einrichtung JobCenter am 21

Frau Schmiedhofer berichtet, dass die konstituierende Sitzung des jetzt Trägerversammlung genannten Beschlussorgans in der gemeinsamen Einrichtung JobCenter am 21.01.2011 stattfindet. Es gelten seit 01.01.2011 folgende Neuerungen: Der Bezirk hat keine Entscheidungsmacht. Einer der drei Sitze der Kommune in der Trägerversammlung wird von der Senatsverwaltung, in Charlottenburg-Wilmersdorf von Herrn Reimann, Leiter der Abt. II bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, besetzt. Die beiden Bezirksvertreter sind BzStR Naumann und sie selbst. Der Vorsitz kann auch von dem Bezirk übernommen werden. Die BzStR’in wird sich erneut zur Wahl stellen. Die Bundesagentur für Arbeit wird ebenfalls mit drei Sitzen in der Trägerversammlung vertreten sein.

Die Position des Geschäftsführers wird von der Bundesagentur für alle JobCenter neu ausgeschrieben und nach einem Auswahlverfahren bis zu 01.04.2011 besetzt.

Es wurde eine Muster-Geschäftsordnung auf Landesebene erarbeitet, die die formale Vereinheitlichung der 12 JobCenter gewährleisten soll. Darin ist ein Weisungsrecht des Senats gegenüber den Bezirksvertretern vorgesehen. Auch in Beschwerdefällen kann die Senatsverwaltung direkt Informationen aus dem Bezirk abfordern (gab es bisher schon).

Es gibt Überlegungen, den Standort zu wechseln, weshalb die Bundesagentur für Arbeit zur Zeit eine Markterkundung durchführt.

Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag,.Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 13.00 Uhr sowie zusätzlich am Nachmittag für Berufstätige.

Die Arbeitsgruppen sollen die Zahl von 20 Mitarbeitern nicht überschreiten.

E wird ein eigener Personalrat für das JobCenter gewählt, der 9 Mitglieder haben wird.

Die Mitglieder für den örtlichen Beirat werden nach der Neuregelung im Bundesgesetz vom DGB, dem Unternehmensverband Berlin-Brandenburg, der AOK, der IHK und Liga der Freien Wohlfahrtsverbände benannt (jeweils ein Besetzungsvorschlag).

 
 

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