Auszug - Übertragung des Betriebes des Wohnungslosenwohnheims in der Forckenbeckstr. 16/17
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Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Ausbildungsförderung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wimersdorf beschließt gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG):
Der Betrieb des Wohnungslosenwohnheimes Forckenbeckstraße 16/17 wird zum 01.02.2011 entsprechend dem ausgehandelten Kooperations- und Nutzungsvertrag an die Gemeinnützige Gesellschaft zur Betreuung Wohnungsloser und sozial Schwacher mbH (GEBEWO) übertragen.
Ursprungstext: … Der Betrieb des Wohnungslosenwohnheimes Forckenbeckstraße 16/17 wird zum 01.01.2011 entsprechend dem ausgehandelten Kooperations- und Nutzungsvertrag an die Gemeinnützige Gesellschaft zur Betreuung Wohnungsloser und sozial Schwacher mbH (GEBEWO) übertragen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: 2 |
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