Auszug - Vorstellung des Konzeptes für das Wohnungslosenwohnheims in der Forckenbeckstr. 16/17  

 
 
44. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Ausbildungsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Ausbildungsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 18.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Johann Salz-Reimann für die GeBeWOpro im Ausschuss

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Johann Salz-Reimann für die GeBeWOpro im Ausschuss. Herr Salz-Reimann stellt sich kurz vor und teilt mit, dass er als zukünftiger Leiter der Einrichtung vorgesehen sei. Er verfüge über eine 30-jährige Erfahrung in der Leitung von Wohnheimen und sei Sozialpädagoge von Beruf. Die GeBeWopro sei Teil des Diakonischen Werkes und wurde 1994 gegründet. Der Träger sehe sich als sozialer Dienstleister, der Tariflöhne zahle und regelmäßige Fortbildungen für seine Beschäftigten vorsehe. Das Konzept für die Forckenbeckstraße basiere auf den 54 Bewohnerzimmern mit insgesamt 94 Plätzen. Der vereinbarte Tagessatz werde 11,97 € betragen. Das Konzept wurde allen Ausschussmitgliedern schriftlich zur Verfügung gestellt. Der Kooperationsvertrag enthalte festgelegte Standards und die Leistungsbeschreibung. Vorgesehen sei die enge Verzahnung mit der Fachstelle Wohnhilfe im Bezirk. Ziel sei eine kurze Verweildauer in der Einrichtung und schnelle Hilfe durch weitere Maßnahmen. Die Zielgruppe seien wohnungslose Menschen im Bezirk. Die Zuweisungen des Bezirks seien vorrangig, übrige Plätze über die BUL zu belegen. Die Einrichtung biete einen Schlafplatz, Verpflegung und eine Kochgelegenheit, Betreuung soweit möglich und nötig. Die Einrichtung werde personell ausgestattet sein mit einer Heimleitung, 1 Sozialarbeiterstelle, 1 Sozialassistentenstelle, 1 Verwaltungskraft und 1 Hausmeister sowie Reinigungspersonal.

BV Hansen fragt nach, ob Tariflöhne gewahrt werden und auch Zuschüsse des JobCenters eingeplant wurden. Herr Salz-Reimann bestätigt, dass die Tariflöhne eingehalten werden und die Einbeziehung peripheren Personals zu klären sei. Auch für ÖBS-Kräfte sei die Vergütung vorgeschrieben, ebenfalls für Teilnehmer des freiwilligen sozialen Jahres. Praktikanten erhalten 100 €/Monat.

BV Hansen bittet ebenfalls um Mitteilung, ob der Träger über genügend Kapital für notwendige Sanierungen verfüge. Dies wird bejaht.

Die BzStR’in ergänzt, dass die beiden Geschäftsführer des Trägers auf einer Klausurtagung seien. Die vorhandenen 94 Plätze in der Einrichtung werden nicht nur von Charlottenburg-Wilmersdorf belegt werden. Die Kalkulation der Personalstellen sehen für alle Beschäftigen reguläre Gehälter vor, beziehe keine ÖBS-Kräfte ein, sehe aber eine Praktikantenstelle vor.

BV Gnielinski erfragt das Klientel für die Einrichtung sowie die Namen der beiden Geschäftsführer. Herr Salz-Reimann erklärt, dass es sich um wohnungslose Menschen beiderlei Geschlechts handle. Geschäftsführer sind Herr Feldmann und Herr Fiedler. Ergänzend bittet BV Gnielinski um Mitteilung zu den vorgesehenen Fachkräften. Dies werden der Heimleiter, 1 Sozialarbeiter mit Stellenanteil 70 % sowie einer Sozialassistenz (100 %) sein.

BV Scheffer bittet um Darstellung des Qualitätsmanagements, was Herr Salz-Reimann anhand des Qualitätshandbuchs mit regelmäßigen Treffen der Leiter mit den Qualitätsbeauftragten beantwortet.

BV Schmidt fragt nach der medizinischen Versorgung in der Einrichtung. Herr Salz-Reimann teilt mit, dass bei akuten Erkrankungen der Arzt aufgesucht werde und bei Pflegebedürftigkeit die Sozialstation in die Einrichtung käme.

BV Schöne bittet um Benennung des Anteils der aus dem Bezirk kommenden Menschen sowie um die Verweildauer in der Einrichtung bisher und zukünftig. Frau Schmiedhofer teilt mit, dass die Belegung aus dem Bezirk  je nach Bedarf erfolgt. Bisher wurden die vorhandenen Plätze nicht ausgeschöpft. Die Verweildauer darf laut Vertrag nicht länger als 6 Monate betragen. Bisher gab es Klientinnen mit Kindern, die länger in der Einrichtung verweilten. Der Kooperationsvertrag läuft bis zum Jahr 2015. Der Bezirk hat ein Kündigungsrecht. Es wird keine Miete verlangt. Vor größeren Umbauten ist die Zustimmung des Bezirksamtes erforderlich. Gewährleistungsmaßnahmen obliegen dem Träger. In den Kosten, die in der Ausschreibung genannt sind, sind die Betriebskosten enthalten. Die bisherigen Investitionskosten wurden in gleicher Höhe zugrunde gelegt, da das Haus betriebsbereit ist. In die Verhandlungen war der Baustadtrat einbezogen und hat zugestimmt.

BV Tillinger bittet, die Kalkulation des Betreibers und des Bezirksamtes zur Wirtschaftlichkeit als Anlage zum Protokoll zu geben. Die BzStR’in weist auf die Verschwiegenheitspflicht hin.

BD Facchani fragt nach, ob bei der Übergabe des Gebäudes noch Bewohner im Haus sein werden. Die BzStR’in bejaht dies. Sie können auch vor Ort bleiben. Sie weist zusätzlich darauf hin, das zukünftig mehr Personal vor Ort sein wird als bisher.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Salz-Reimann für seine ausführliche Darstellung und Bereitschaft, alle Fragen zu beantworten.

 
 

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