Auszug - Bericht über die Spielhallensituation im Bezirk
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Am 15. Dezember 2010 wurde vom Abgeordnetenhaus das Erste Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes beschlossen, berichtet Herr Schulte. Damit beträgt jetzt die Steuer je Automat und Kalendermonat 20 Prozent des Einspielergebnisses. Die von Herrn Evers erhoffte Trendwende ist jedoch noch nicht zu erkennen, wie die vier vorliegenden Neuanträge auf Errichtung einer Spielhalle zeigten. Auch mussten im Dezember noch drei Anträge bewilligt werden. Gegen Spielhallenwerbung im U-Bahnhof kann von Seiten des Bezirks nichts unternommen werden. Ein Schreiben, in dem die bezirkliche Haltung zu Spielhallen und die Kritik an der Werbung dafür dargelegt wird, wurde jedoch der zuständigen Werbefirma übersandt, so Herr Schulte auf Nachfrage von Herrn Friedrich.
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