Auszug - Bolzplatz Eosanderstraße Konsequenzen aus dem OVG-Urteil  

 
 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 13.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1141
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Gröhler sagt zu, die Begründung des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg den Fraktionen zur Verfügung zu stellen

Herr Gröhler sagt zu, die Begründung des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg den Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Der Bolzplatz Eosanderstraße wurde auf einem Ruinengrundstück im Wohngebiet mit angrenzenden Eigentumswohnungen errichtet. Die Grenzwerte des Lärmschutzes wurden dort überschritten, verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmimmissionen hatten nicht gefruchtet. Das OVG hat mit seinem Urteil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts korrigiert, welches die Schließung und den Abriss des Bolzplatzes verkündet hatte. Allerdings werden erweiterte Nutzungsbeschränkungen auferlegt: So darf bei Kindern bis 14 Jahre der Bolzplatz bis zu 5 Stunden täglich genutzt werden, durch Ältere jedoch nur 2 Stunden. Die praktische Umsetzung der Entscheidung ist jedoch fraglich. Ein Vergleich mit der Klägerin war nicht möglich, da diese eine Nutzung längstenfalls bis 17 Uhr forderte.

 

Die Nutzungszeiten müssen nun festgelegt werden, evtl. mit gesonderten Vormittags- und Nachmittagsblöcken; ein Schließdienst muss beauftragt werden. Derzeit werden bereits rund 20 Bolz- und Spielplätze über einen Schließdienst reguliert. Zukünftig werden Bolzplätze nicht mehr in Baulücken gebaut werden können. Wenn die Erneuerung des Platzes ansteht (ca. 2018), muss über eine Verlegung nachgedacht werden. Ersatzstandorte bieten sich hauptsächlich in größeren Grünanlagen an, wo eine Lärmproblematik nicht entsteht. Da das geräumte Grundstück anschließend nicht mehr benötigt würde und veräußert werden könnte, ist nicht auszuschließen, dass die Liegenschaftsfonds GmbH & Co.KG sich finanziell an den Kosten einer Verlegung beteiligen würde. Im Hinblick auf Erneuerungen wird in der Bauabteilung ein Bolzplatz-Erneuerungskonzept erarbeitet.

 

Eine eventuelle Neufassung der 18. BImSchV hätte keine Auswirkungen auf Bolzplätze, da es sich hierbei um Spielplätze und nicht um Sportanlagen handelt.

 


 

 
 

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