Auszug - Hartz-IV- und Grundsicherungsempfangende von Gebühren für den elektronischen Personalausweis befreien  

 
 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Personal
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Personal Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 12.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1864/3 Hartz-IV- und Grundsicherungsempfangende von Gebühren für den elektronischen Personalausweis befreien
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Drucksache Nr

Zur Begründung führt Frau BV Tazegül aus, dass ihr bekannt sei, dass die Senatsebe­ne be­reits gehandelt habe; sie stelle daher den Antrag, die Drucksache als durch Ver­wal­tungs­handeln erledigt anzusehen.

 

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste und Personal

empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass für Berlin einheitlich geregelt wird, dass Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII keine Gebühren für den elektronischen Personalausweis zahlen müssen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:             

 
 

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