Auszug - Förderung der freien Jugendhilfe - Zuwendungen 2011
Die von Herrn Neuhoff eingebrachte Vorlage wird ohne Änderung beschlossen (8/-/1):
Die von der BVV zur Förderung der freien Jugendhilfe für das Jahr 2011 zur Verfügung gestellten Mittel werden gem. § 71 Abs. 2 SGB VIII i.V.m. § 35 Abs. 2 AGKJHG wie im Jahr 2010 auf die antragstellenden Träger verteilt; dies gilt auch für Angebote nach § 11 SGB VIII in Form von Leistungsverträgen. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, entsprechende Zuwendungsbescheide zu erstellen.
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