Auszug - Eingabe Nr. 177 der Frau Sabine W. betr. Behinderung durch parkende Autos BE: Herr BzStR Schulte
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Die Petentin ist anwesend und erklärt inhaltlich ihre Eingabe, die allen Ausschussmitgliedern vorliegt.
Herr BzStR Schulte bestätigt die Beschwerde der Behinderung durch parkende Autos in der Carnotstraße für Lieferverkehr. Das Problem seien aber nicht die ordnungswidrig parkenden Autos sondern die nach der Straßenverkehrsordnung nicht rechtswidrig parkende Fahrzeuge. Außer in den Parkbuchten dürfen Fahrzeuge auch neben Baumeinfassungen, die zur Fahrbahn hin als Bordsteine zu definieren sind, parken, sofern sie nicht erkennen müssen, dass sie dadurch den Verkehr behindern. Das Problem könnte nur durch eine andere Beschilderung (generell Zeichen 283 StVO – Halteverbot -) am Beginn der Parkbuchten auf jeder Seite gelöst werden. Es muss eine Veränderung in der Beschilderung erfolgen. Herr BzStR Schulte wird eine Überprüfung aller Stichstraßen veranlassen und eine entsprechende Beschilderung vornehmen.
Frau Andres bittet den Stadtrat um Mitteilung, wie viele Parkplätze in diesen Straßen vorhanden waren und wie viele Parkplätze wegfallen würden.
Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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