Auszug - Bolzplatz Eosanderstraße Sachstand nach OVG-Urteil
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Schmiedhofer berichtet, dass nach dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg die Nutzung des Bolzplatzes Eosanderstr. 6 grundsätzlich wieder zwischen 8.00 und 20.00 Uhr möglich ist und eine nach dem Urteil des VG Berlin drohende Schließung abgewendet werden konnte, aber je nach Alter der Kinder die erlaubten Aufenthaltszeiten gestaffelt sind. So dürfen Kinder bis 14 Jahre den Bolzplatz bis zu 5 Stunden täglich nutzen, ältere jedoch nur 2 Stunden. Wie eine Kontrolle durchgeführt werden kann, ist noch nicht geklärt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |