Auszug - Neue Regelungen zur Schnee- und Eisbeseitigungspflicht aus Sicht des Bezirksamtes  

 
 
67. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 17.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Gröhler berichtet, dass das neue Gesetz noch nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde. Der Winterdienst für das Jahr 2011 und 2012 wird teuerer, da zum Beispiel der  Gehweg teils 1,50 m freigehalten und das Eis grundsätzlich vollständig beseitigt werden muss. Das Bezirksamt muss auch an Feiertagen zum Beispiel an Friedhöfen, Schulen, Rathäusern, Parks prüfen, ob Schnee/Eis ordnungsgemäß von den beauftragten Firmen beseitigt wurde. Die Hausmeister dürfen außerhalb der Dienstzeit aufgrund des Tarifvertrages diese Überprüfung im Rahmen von Rufbereitschaft nicht vornehmen, so dass dafür zusätzlich eine externe Firma beauftragt werden muss. Für den „Härtefall“ hat das Bezirksamt Material gekauft, falls das eigene Personal den Winterdienst übernehmen muss.

 

BV Wuttig fragt, ob das Personal zu den Dienstzeiten die Überprüfung vornimmt, was bejaht wird.

 

BzStR Gröhler informiert, dass an jedem Haus (außer bei den Landeseigenen) ein Schild mit der beauftragten Firma angebracht werden muss.


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen