Auszug - Neue Regelungen zur Schnee- und Eisbeseitigungspflicht aus Sicht des Bezirksamtes
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BzStR Gröhler berichtet, dass das neue Gesetz noch nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde. Der Winterdienst für das Jahr 2011 und 2012 wird teuerer, da zum Beispiel der Gehweg teils 1,50 m freigehalten und das Eis grundsätzlich vollständig beseitigt werden muss. Das Bezirksamt muss auch an Feiertagen zum Beispiel an Friedhöfen, Schulen, Rathäusern, Parks prüfen, ob Schnee/Eis ordnungsgemäß von den beauftragten Firmen beseitigt wurde. Die Hausmeister dürfen außerhalb der Dienstzeit aufgrund des Tarifvertrages diese Überprüfung im Rahmen von Rufbereitschaft nicht vornehmen, so dass dafür zusätzlich eine externe Firma beauftragt werden muss. Für den „Härtefall“ hat das Bezirksamt Material gekauft, falls das eigene Personal den Winterdienst übernehmen muss.
BV Wuttig fragt, ob das Personal zu den Dienstzeiten die Überprüfung vornimmt, was bejaht wird.
BzStR Gröhler informiert, dass an jedem Haus (außer bei den Landeseigenen) ein Schild mit der beauftragten Firma angebracht werden muss.
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