Auszug - Eingabe Nr. 164 des Herrn Hans-Christian F. betr. Pflege von Grünstreifen BE: Herr BzStR Gröhler - vertagte Eingabe aus der letzten Sitzung v. 28.09.2010
Der Petent ist anwesend und möchte geklärt wissen, wer für die Beseitigung (BSR oder Grünflächenamt) von Wildwuchs auf öffentlichem Straßenland (Bereich Ruhleben) zuständig sei.
Herr BzStR Gröhler erklärt, dass das Bezirksamt für das gärtnerische Unterhalten von angelegten Grünstreifen, auch wenn sie nicht gewidmete Grünflächen (Straßenbegleitgrün) sind, zuständig. Wassergebundene Wegedecken (Tennenflächen) sowie Pflasterfugen müssen durch die BSR beseitigt werden. Leider, so Herr BzStR Gröhler, ist das im Jahr 2004 festgeschriebene Verfahren nicht allen BSR-Betriebshöfen bekannt. Auf die entsprechende Frage von Herrn BzStR Gröhler antwortet der Petent, dass der Bereich in der Straßenreinigungsklasse B (1 x wöchentlich) liegt. Ergo zahlen die Anlieger auch für die ordnungsgemäße Reinigung.
Herr Wittke schlägt vor, dass der Ausschuss direkt den Betriebshof der BSR, Brunsbütteler Damm, anschreibt mit dem Hinweis, dass die Pflicht u. a. der Beseitigung von Wildkräutern bei der BSR liegt, da die Anwohner entsprechend dafür zahlen und eine Reinigung vorzunehmen sei. Das von Herrn BzStR Gröhler erwähnte Protokoll soll mitgeschickt werden. Dem Vorschlag schließen sich die Ausschussmitglieder an.
Der Petent erhält ebenfalls eine Kopie des Protokolls nach Hause geschickt.
Die Eingabe wird gem. § 21 Abs. 4 c GO-BVV als erledigt erklärt. |
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