Auszug - Wird direkte Demokratie in Charlottenburg-Wilmersdorf ernst genommen?  

 
 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 07.10.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1861/3 Wird direkte Demokratie in Charlottenburg-Wilmersdorf ernst genommen?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Herr Tillinger, das Bezirksamt darf die Große Anfrage wie folgt beantworten:

 

Zu 1.

Die Vorgehensweise des Bezirksamtes wird genau die sein, die ich, nachdem der Stadtplanungsausschuss sein Votum abgegeben hat, in der Ausschusssitzung skizziert habe. Ich mache es aber auch gerne noch mal, damit es da gar kein Vertun gibt. Ich habe gesagt, wenn der Stadtplanungsausschuss ein positives Votum gibt - und das hat er ja mit sehr großer Mehrheit getan -, dann wird das Bezirksamt, nachdem wir die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die bevorstehende Planungsabsicht unterrichtet haben, dann wird das Bezirksamt nach den Herbstferien, ganz konkret im November, einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan treffen und anschließend werden die Vorarbeiten zur Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens aufgenommen werden.

 

Ich habe auch gesagt, dass wir vor dem Bürgerentscheid keine Verfahrensschritte durchführen werden, die für den Investor eine Planungssicherheit, eine rechtliche Planungssicherheit, mit sich bringt, und dass - wenn die Mehrheit des Hauses nach ihrem Vollzug des Bürgerentscheids im Januar dem Bezirksamt sagt, das B-Plan-Verfahren einzustellen oder vorübergehend auszusetzen -, dass dann der Investor gegen das Land Berlin keine Ansprüche stellen kann, damit diese BVV völlig frei ist zu entscheiden und nicht die Sorge haben muss, es kommen Schadensersatzansprüche, wenn sie sich so entscheidet und deshalb einen gewissen Druck auf sich lasten sieht. Das soll nicht sein, das haben wir sehr deutlich gesagt. Deshalb wird es vor dem Januar keine öffentliche Auslegung des B-Plan-Entwurfes geben. Es wird keine Beteiligung der Öffentlichkeit geben, um keinen Verfahrensschritt zu machen, der dann eine gewisse Verfestigung mit sich bringt, sondern wir werden erst den Bürgerentscheid abwarten und sehen, wie dann die Weiche weiter gestellt wird.

 

Zu 2.

Das Bezirksamt wird in den jetzt anlaufenden Gesprächen mit dem Investor natürlich alles das tun, was notwendig ist, um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, also gerade ein Verfahren, wo der Investor ja sehr eng mitarbeiten muss, um ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Wir werden Vorgespräche führen für den Entwurf eines städtebaulichen Durchführungsvertrages, aber wir werden auch in diesen Gesprächen dem Investor immer wieder signalisieren, und ich glaube er hat es auch sehr deutlich in der Ausschusssitzung verstanden, dass vor dem Bürgerentscheid keine Verfestigung der Planungssituation passieren wird.

 

Zu 3.

Ein ganz klares Nein.

 

Zu 4.

Herr Tillinger, ich hab gar keine Vorgehensweise dem Stadtplanungsausschuss einseitig vorgestellt, sondern ich habe dem Stadtplanungsausschuss ganz deutlich gesagt, dass es zwei Möglichkeiten gibt: Die eine Möglichkeit ist, die Hände in den Schoß zu legen und abzuwarten, bis der Bürgerentscheid im Januar durchgeführt wird, um dann ggf. den Beginn eines Planungsverfahrens zu initiieren, oder die Zeit bis zum Bürgerentscheid zu nutzen und nicht die Hände in den Schoß zu legen und Vorarbeiten durchzuführen.

Ich hab beide Varianten gegenüber gestellt und der Stadtplanungsausschuss ist mir, wie ich sagen muss "Gott sei Dank", meiner Vorstellung natürlich gefolgt, nicht die Hände in den Schoß zu legen, weil eines, meine Damen und Herren, ist doch in der Ausschusssitzung auch ganz klar zum Ausdruck gekommen, ich hoffe, Sie haben es den Tag auch gehört. Der Theaterbetreiber Woelffer, auch er braucht Planungssicherheit, auch er will jetzt mal wissen, woran ist er eigentlich und nicht in diesem vertragslosen Schwebezustand noch Jahre überdauern, weil es für ihn natürlich in seiner kulturellen Einrichtung auch eine wirtschaftliche Überlebensfrage ist.

 

Und ich will auch einem Investor signalisieren, dass, wenn wir jahrelang über eine bestimmte Frage diskutiert haben, dass wir ihn jetzt nicht mit den Planungsentscheidungen möglicherweise in die nächste Legislaturperiode verschieben und ihn möglicherweise mit einer neu zusammengesetzten BVV oder, kann ja auch mal passieren, wir dann wieder vorzeitige Neuwahlen haben, weil auf Landesebene nichts zustande kommt und die BVV sich noch mal neu zusammensetzt. Das damit ein Investor immer wieder in eine Unsicherheit kommt. Nein, ich habe gesagt und das fand ich sehr schön, dass der Stadtplanungsausschuss mehrheitlich - mit großer Mehrheit - diese Argumentation verstanden hat. Ich habe gesagt, unser ehrgeiziges Ziel ist es, und dazu stehe ich weiter, dieser BVV noch in dieser Wahlperiode die Möglichkeit zu geben, wenn sie es möchte, über Planreifeentscheidung Planungsrecht zu schaffen, damit der Investor auch weiß, woran er ist. Meine Zielsetzung ist, dass, wenn diese BVV es mehrheitlich mitträgt, wovon ich jetzt ausgehe, in 2012 am Kudammkarree gebaut werden kann, damit in der City West auch an dieser Stelle endlich was neues entstehen kann und wir nicht noch fünf oder sechs Jahre weiter diskutieren.

 

 
 

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