Auszug - Änderung von § 24 Abs. 5 GO-BVV
Die Beschlussvorlage wird von der Vorsitzenden unter Hinweis auf die schriftliche Begründung knapp vorgestellt; Herr BV Block hält die Änderung nicht für erforderlich, weil nach seiner Auffassung der "historische GO-Geber" Anträge mit jedweder haushaltsmäßiger Auswirkung in den Ausschuss zur Beratung überweisen wollte. Dem widerspricht BV Schmitz-Grethlein. Er geht vielmehr davon aus, dass es sich um eine notwendige Klarstellung handele.
Die Vorlage wird als Beschlussvorschlag in die kommende BVV eingebracht.
Der Ausschuss für Geschäftsordnung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
§ 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung der BVV lautet wie folgt:
"(5) Anträge sind vor Beschlussfassung dem für Haushaltsangelegenheiten zuständigen Ausschuss zu überweisen, wenn das Bezirksamt auf Grund der finanziellen Auswirkungen - den Einsatz von außer- oder überplanmäßigen Mitteln - die Verwendung von Verstärkungs- oder Verfügungsmitteln - Mehrausgaben im Rahmen der Deckungsfähigkeit - eine über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung beschließen müsste, um den Beschluss der BVV umzusetzen. Wird der Überweisung nicht zugestimmt, gilt der Antrag als abgelehnt."
Abstimmungsergebnis:
dafür: 8 dagegen: 0 Enthaltung: 1 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |