Auszug - Änderung von § 24 Abs. 5 GO-BVV  

 
 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Geschäftsordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 26.08.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:45 - 16:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 3128
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
1829/3 Änderung von § 24 Abs. 5 GO-BVV
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Geschäftsordnung 
   
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Beschlussvorlage wird von der Vorsitzenden unter Hinweis auf die schriftliche Begründung knapp vorgestellt; Herr BV Block hält die Änderung nicht für erforderlich, weil nach seiner Auffassung der "historische GO-Geber" Anträge mit jedweder haushaltsm

Die Beschlussvorlage wird von der Vorsitzenden unter Hinweis auf die schriftliche Begründung knapp vorgestellt; Herr BV Block hält die Änderung nicht für erforderlich, weil nach seiner Auffassung der "historische GO-Geber" Anträge mit jedweder haushaltsmäßiger Auswirkung in den Ausschuss zur Beratung überweisen wollte. Dem widerspricht BV Schmitz-Grethlein. Er geht vielmehr davon aus, dass es sich um eine notwendige Klarstellung handele.

 

Die Vorlage wird als Beschlussvorschlag in die kommende BVV eingebracht.

 

Der Ausschuss für Geschäftsordnung

Der Ausschuss für Geschäftsordnung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

§ 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung der BVV lautet wie folgt:

 

"(5) Anträge sind vor Beschlussfassung dem für Haushaltsangelegenheiten zuständigen Ausschuss zu überweisen, wenn das Bezirksamt auf Grund der finanziellen Auswirkungen

-          den Einsatz von außer- oder überplanmäßigen Mitteln

-          die Verwendung von Verstärkungs- oder Verfügungsmitteln

-          Mehrausgaben im Rahmen der Deckungsfähigkeit

-          eine über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung

beschließen müsste, um den Beschluss der BVV umzusetzen. Wird der Überweisung nicht zugestimmt, gilt der Antrag als abgelehnt."

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              8              dagegen:    0                   Enthaltung:              1

 
 

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