Auszug - Nutzungs- und Gestaltungsstatut Wilmersdorfer Straße
BzStR Gröhler berichtet, dass des Entwurf der Nutzungs- und Gestaltungsstatuts für die Fußgängerzone Wilmersdorfer Straße demnächst der Arbeitsgemeinschaft Wilmersdorfer Straße gereicht wird. Der Wirtschafts-Ausschuss hatte 4 Änderungswünsche, die mit eingearbeitet werden.
BV Block begrüßt das Statut nicht und sieht darin eher eine Überreglementierung.
BzStR Gröhler erklärt, dass es keine Überregulierung gibt, sowie zum Beispiel in Paris wo selbst die Farbegestaltung der Tische und Stühle vorgegeben ist. Die Fußgängerzone braucht das Statut, damit das Erscheinungsbild aufgewertet wird. BV Wuttig hat den Änderungswunsch, dass pro Geschäftseinheit nur einheitliche Schirme zu verwenden sind (Absatz 2.3).
BzStR Gröhler ist damit einverstanden.
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