Auszug - Neue Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin  

 
 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 18.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
1711/3 Neue Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKE/SPD/Grüne 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff/Verrycken/Ludwig 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BV Tillinger bringt dazu den folgenden Änderungsantrag ein:

BV Tillinger bringt dazu den folgenden Änderungsantrag ein:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgelt-finanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

 

1.      Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

 

2.      Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

 

3.      Träger bzw. Unternehmen sichern eine Personalvertretung zu, sofern die Beschäftigten eine solche wünschen.“

 

BV Hansen und BV Kaas Elias treten dem Antrag in der geänderten Form bei.

 

Der Vorsitzende stellt den Änderungsantrag zur Abstimmung.

 

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin folgende Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Landes Berlin verbindlich werden:

 

  1. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer bzw. bezahlter Vorstände (inklusive Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte) beim Empfänger der Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung ist verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides bzw. vertraglicher Regelungen.

 

  1. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten Tarifentlohnung bzw. eine Mindestentlohnung nach gesetzlichen Regelungen. Soweit die Tarifentlohnung den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, gilt die Pflicht zur Mindestentlohnung.

 

  1. Träger bzw. Unternehmen sichern eine Personalvertretung zu, sofern die Beschäftigten eine solche wünschen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob parallel die genannten Regeln bei Zuwendungs- bzw. Entgeltfinanzierung öffentlicher Aufgaben mit öffentlichen Geldern des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf bereits angewendet werden können.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rat der Bürgermeister gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass im Land Berlin

3. Träger bzw. Unternehmen gewährleisten eine Personalvertretung.

 

 

 

Dringlichkeit:

 

dafür: einstimmig        dagegen:         Enthaltung:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   9          dagegen:     5              Enthaltung:      0

 
 

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